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Vernehmlassung 2013/121: Verordnung über die Förderung der Beherbergungswirtschaft · 34 Seiten

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935.121 Dienstleistungsgewerbe

Art. 2 Fremdenverkehrsgebiete und Badekurorte

Die Fremdenverkehrsgebiete und Badekurorte sind im Anhang aufgeführt.

2. Abschnitt: Gewährung von Darlehen

Art. 3 Aufgaben der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit

' Die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit SGH gewährt die Darlehen nach Artikel 4 des Gesetzes subsidiär zu privaten Kapitalgebem.

2 Sie kann private Akteure und öffentliche Gebietskörperschaften in Investitions-, Finanzierungs- und in damit verbundenen Strategiefragen zur Beherbergungswirtschaft beraten.

^ Die Einnahmen aus der Beratung müssen deren Kosten decken.

Art. 4 Berechnung des Ertragswerts

' Der Ertragswert nach Artikel 7 Absatz 1 des Gesetzes berechnet sich nach in Wissenschaft und Praxis anerkannten Methoden aus der Kapitalisierung der für die Kapitaldienste freien Mittel. Die Kosten der Wiederbeschaffting der im Laufe der Zeit entwerteten Anlagen sind von den freien Mitteln abzuziehen.

2 Bei Investitionsprojekten werden zur Ermittlung des Ertragswerts sowohl der detaillierte Untemehmensplan als auch die Erfahrungszahlen von Betrieben gleicher Art, Grösse und Umsatzstruktur herangezogen.

3 Erträge aus Nebenbetrieben und nicht betriebsnotwendige Vermögensteile wie Umschwung oder Gebäulichkeiten sind zu berücksichtigen.

Kann der Ertragswert nicht oder nicht zuverlässig ermittelt werdeii, so ist die Tragbarkeit der Zins- und Amortisationslasten massgebend für die maximale Belehnung.

5 Die Berechnungsmethode wird im Geschäftsreglement präzisiert.

Art. 5 Darlehensbetrag

'Das Darlehen pro Vorhaben beträgt in der Regel zwischen 100 000 und 6 Millionen Schweizerfranken. Es darf nicht mehr als 40 Prozent des Ertragswerts betragen.

^ Ausnahmsweise können Darlehen von über 6 Millionen Schweizerfranken gewährt werden insbesondere für Projekte, die:

a. zur Stärkung von Tourismusdestinationen beitragen, wie Leadbetriebe oder Kooperationsvorhaben;

b. einen innovativen, nachhaltigen und exemplarischen Charakter haben.

^ Ausnahmsweise können Darlehen mit einem Anteil von über 40 Prozent des Ertragswerts gewährt werden insbesondere für Investitionsprojekte in peripheren oder strukturschwachen Regionen.