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Vernehmlassung 2013/121: Verordnung über die Förderung der Beherbergungswirtschaft · 34 Seiten
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Anhang: Überblick über die Revision der Verordnung
Alte Verordnung Neue Verordnung Veränderungen ,, , , ^ - ^
Art. 1 Beherbergungs- A r t 1 Beheri3ergungswirt- Modernisierung und Flexibilisierung des Beheriserwirtschaft schaft gungsbegriffs und Abstimmung auf die Tenninologie
des Gesetzes über Zweitwohnungen.
Art. 2 Fremdenver- Art. 2 Fremdenverkehrsgebie- Es wird präzisiert, dass der Förderperimeter der kehrsgebiete te und Badekurorte SGH Fremdenveri^ehrsgebiete und Badekurorte
umfasst.
Art. 3 Dariehensgewäh- Art. 3 Aufgaben der Schwei- Der Titel des Artikels wird angepasst. Die Aufgaben rung zerischen Gesellschaft für Ho- der Gesellschaft sowie das Prinzip der Kostende-
telkredit ckung werden präzisiert.
Art. 4 Belehnungshöhe Art. 4 Berechnung des Er- Der Titel des Artikels wird angepasst. Es wird präzi-
tragswerts siert, in welchen Fällen die Tragbarkeit massgebend für die maximale Belehnung ist.
Art. 5 Dariehensbetrag Der Artikel wird neu eingefügt. Die Begrenzung des Dariehensbetrags war bisher im Geschäftsreglement der SGH festgelegt. Die Begrenzungen des maximalen absoluten und des maximalen relativen Dariehensbetrags werden erhöht. Die Begrenzung des maximalen relativen Dariehensbetrags wird flexibilisiert.
Art. 5 Übemahme be- Art. 6 IJbemahme bestehen- Keine wesentlichen Veränderungen.
stehender Dariehen der Dariehen
Art. 6 Dariehensveriuste Art. 10 (Titel des 3. Ab- Der Titel des Artikels entspricht dem Titel des 3.
schnitts) Finanzierung der Ge- Abschnitts und wird angepasst. Die Übemahme von sellschaft und Übemahme von Veriusten aus der Dariehenstätigkeit durch den Veriusten aus der Dariehen- Bund sowie die Beschaffung von Fremdkapital bei stätigkeit interessierten Kreisen oder am Kapitalmarkt werden präzisiert. Damit wird eine Empfehlung der EFK umgesetzt.
Art. 7 Zinsen und Amor- Art. 7 Zinsen und Amortisatio- Die Grundsätze für die Festsetzung der Zinsen tisationen nen werden präzisiert. Damit wird eine Empfehlung der
EFK umgesetzt. Die Möglichkeit zur Gewährung von Amortisationssistierungen wird flexibilisiert. Die Möglichkeit zur Gewährung von ZinsvertDilligungen, welche bisher im Geschäftsreglement der SGH festgelegt worden ist, wird neu in der Verordnung festgelegt.
Art. 8 Massnahmen zur Ver- Der Artikel wird neu eingefügt. Die Möglichkeit für . meidung von Kreditveriusten Massnahmen zur Venmeidung von Kreditveriusten war bisher im Geschäftsreglement der SGH festge^ legt.
664.31/2005/03418 \ C00.2101.104.6.2734629 26/27