Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/39: Bundesgesetz sowie Verordnung über Zweitwohnungen · 32 Seiten
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I ALLGEMEINER TEIL
1 Einleitung
1.1 Vernehmlassungsverfahren
Gegenstand des Vernehmlassungsverfahrens waren sowohl der Entwurf für das Bundesgesetz über Zweitwohnungen wie auch der Entwurf für die Verordnung über Zweitwohnungen. Es wurde vom 26. Juni bis zum 20. Oktober 2013 durchgeführt.
1.2 Vernehmlasser
Am Vernehmlassungsverfahren haben sich alle Kantone, acht Parteien (BDP, CVP, FDP, SVP, SPS, EVP, GPS, glp), die drei Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, fünf Dachverbände der Wirtschaft sowie 28 der angeschriebenen Organisationen beteiligt. Zusätzlich zu den offiziell zur Vernehmlassung Eingeladenen äusserten sich weitere 49 Organisationen und Gesellschaften, 15 Gemeinden sowie 10 interessierte Privatpersonen zur Vernehmlassungsvorlage. Insgesamt gingen 144 Stellungnahmen ein.
Verschiedene Vernehmlasser (GL, GR, NW, OW, VS, UR; Flims, Glarus Süd; hsgr) verweisen in ihren Stellungnahmen vollumfänglich oder in wesentlichen Teilen auf derjenige der RKGK.
Die SVP verweist in ihrer Stellungnahme auf die gemeinsame Eingabe von Nationalrat Brand, Ständerat Engler und Ständerat Schmid (im Folgenden zitiert als Engler/Schmid/Brand/Bänziger).
Der Kantonal-Bernische Baumeisterverband (KBB), der Graubündnerische Baumeisterverband (GBV), der Baumeisterverband Luzern (BVL), der Baumeisterverband Schwyz (BVS), der Baumeisterverband Solothurn (BVSO), der Baumeisterverband Kanton St. Gallen (BVKSG), der Baumeisterverband Unterwalden (BVUW), der Baumeisterverband Uri (BVU) und der Baumeisterverband Zug (BVZ) haben im Wesentlichen gleichlautende Stellungnahmen wie der Schweizerische Baumeisterverband (SBMV) eingereicht.
2 Allgemeine Bemerkungen der Vernehmlasser
2.1 Generelle Haltung zur Vernehmlassungsvorlage (Gesetz und Verordnung)
Die Kantone AI, AR, BE, FR, GL, NW, OW, SG, SZ, TI, UR, VS und ZG; die Parteien BDP, CVP, FDP, SVP; die gesamtschweizerischen Dachverbände (economiesuisse, SAB, sgv, SBV), die Gemeinden (Adelboden, Arosa, Bellwald, Château-d'Oex, Grindelwald, Lenk, Oberried, Saanen, Saas-Fee und Zweisimmen und weitere interessierte Kreise und Organisationen (AQUA, CITAV, altitude, BPUK, brossa, CP, VWG, Gastro Suisse, HEV, hkgr, hsgr, kasisa, kgv-gr, Parahotellerie, RKGK, SBMV, SBS, SHV, STV, suissetec, UFS, uspi, VivArosa, VSGU) begrüssen den vorliegenden Gesetzes- und Verordnungsentwurf mit seiner grundsätzlichen Stossrichtung.
Folgende Vernehmlasser lehnen den vorliegenden Gesetzesentwurf ab: SPS, EVP, glp, GPS; Helvetia Nostra, Pro Natura, VCS, WWF.
Die SL führt aus, sie trage die Grundkonzeption der Vorlage mit, da sie im Ausarbeitungsprozess einbezogen gewesen sei. Nach der Beendigung der Arbeit in der Steuerungsgruppe seien jedoch Elemente hinzu gekommen, welche die Akzeptanz der Vorlage gefährden würden.
Helvetia Nostra führt aus, falls die Vorlage nicht dahingehend korrigiert werde, dass Sie mit Buchstaben und Geist der Verfassungsbestimmung in Einklang stehe, würden die Initianten die Notwendigkeit prüfen, die Angelegenheit erneut dem Volk zur Abstimmung vorzulegen.
Der FSU führt aus, bei der Gesetzgebung müssten zwei grundsätzlich verschiedenen Situationen Rechnung getragen werden, die zu hohen Zweitwohnungsanteilen führten: Zu unterscheiden seien Zweitwohnungen als Folge einer touristischen Nachfrage (namentlich in den Tourismusgebieten) und Zweitwohnungen infolge Abwanderung aus peripheren Gebieten.