Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/15: Totalrevision der Kollektivanlagenverordnung-FINMA (KKV-FINMA) · 35 Seiten
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2.4 Zerlegung von strukturierten Produkten und Berücksichtigung von Derivat- Komponenten bei der Berechnung des Gesamtengagements
Stellungnahmen
Die in Art. 26 E-KKV-FINMA konkretisierte Pflicht zur Zerlegung von strukturierten Produkten sowie die Pflicht zur Anwendung des Modell-Ansatzes, falls eine Zerlegung nicht möglich ist, hat zu diversen Kommentaren geführt. Die SFAMA und SBVg waren der Ansicht, dass eine Zerlegung der strukturierten Produkte im Rahmen der Berechnung des Gesamtengagements nur sinnvoll sei, wenn diese auch eine Hebelwirkung aufweisen würden. Zudem sollte eine zwingende Anwendung des Modell-Ansatzes nur verlangt werden, wenn die strukturierten Produkte zu einem nicht vernachlässigbaren Anteil eingesetzt werden. Die Treuhandkammer war zudem der Ansicht, dass die zwingende Anwendung des Modell-Ansatzes bei nicht zerlegbaren strukturierten Produkten in der Praxis zu Umsetzungsschwierigkeiten führen könnte. Weiter stellte sich die Frage, ob die Anforderungen von Art. 26 E-KKV-FINMA nur für strukturierte Produkte gelten oder auch für übrige Finanzinstrumente mit Derivat-Komponenten.
Würdigung
Grundsätzlich ist zutreffend, dass eine Zerlegung der strukturierten Produkte zur Berechnung des Gesamtengagements nur sinnvoll ist, wenn diese auch eine Hebelwirkung aufweisen und damit einen Einfluss auf das Gesamtengagement haben. Es stellt sich jedoch die Frage, ob auch in jedem Fall klar hervorgeht, ob das strukturierte Produkt tatsächlich keine Hebelwirkung aufweist bzw. ob dies auch ohne Zerlegung beurteilt werden kann. Art. 26 Abs. 3 E-KKV-FINMA wird dahingehend angepasst, dass die Zerlegung nur vorzunehmen ist, wenn das strukturierte Produkt eine Hebelwirkung aufweist. Es bleibt jedoch in der Verantwortung des Bewilligungsträgers sicherzustellen, dass tatsächlich keine Hebelwirkung vorliegt, wobei er dies im Konkreten Fall allenfalls auch nachweisen können muss.
Ebenfalls kann auf eine Anwendung des Modell-Ansatzes verzichtet werden, wenn lediglich zu einem vernachlässigbaren Anteil nicht zerlegbare strukturierte Produkte eingesetzt werden. Dies ist grundsätzlich im Einzelfall festzulegen. Wichtig ist, dass das Gesamtengagement aus Derivaten bzw. Derivat-Komponenten mittels Commitment-Ansatz I oder II noch angemessen erfasst werden kann (vgl. Art. 33 Abs. 3 Bst. a E-KKV-FINMA). Dies ist von der Fondsleitung oder SICAV im Rahmen des Riskmanagements zu bestimmen und durch die Risikokontrolle zu prüfen und zu dokumentieren.
Der Grundsatz, dass der Modell-Ansatz anzuwenden ist, wenn nicht zerlegbare strukturierte Produkte zu einem nicht vernachlässigbaren Anteil eingesetzt werden, bleibt jedoch bestehen. Dass damit gewissen Bewilligungsträgern der Einsatz von nicht zerlegbaren strukturierten Produkten verwehrt bleibt, kann nicht ausgeschlossen werden, sollten sie nicht in der Lage sein, eine Genehmigung zur Anwendung des Modell-Ansatzes von der FINMA zu erhalten. Aus Anlegerschutzgründen ist dies jedoch gerechtfertigt, da ansonsten die Gefahr besteht, dass durch einen nicht vernachlässigbaren Einsatz von strukturierten Produkten Risiken geschaffen werden, die mit den vorhandenen Risikomessverfahren nicht adäquat erfasst werden können.
Klarstellend wird hier zudem darauf hingewiesen, dass die Anforderungen an die Zerlegung der strukturierten Produkte und die Anwendung des Modellansatzes in Art. 26 Abs. 1 bis 4 E-KKV-FINMA nur