Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/15: Totalrevision der Kollektivanlagenverordnung-FINMA (KKV-FINMA) · 35 Seiten

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gesellschaft vorgeschlagen. Damit sollten Schwierigkeiten, die sich bei der Zusammenarbeit ergeben könnten, verhindert werden. Dies führte jedoch dazu, dass Master-Feeder-Strukturen praktisch nur noch von derselben Fondsleitung aufgelegt werden können (Art. 126 Abs. 3 KAG). Die FINMA prüfte die Eingaben der Anhörungsteilnehmer. Die von der Treuhandkammer vorgeschlagenen Streichungen in Abs. 2 und 3 von Art. 62 E-KKV-FINMA sind keine Option aus Sicht des Anlegerschutzes. Es ist essentiell, dass bei der Prüfung des Feeder-Fonds die Resultate des Master-Fonds miteinbezogen und Abweichungen entsprechend im Bericht des Feeder-Fonds genannt werden. In der EU wird dies ebenfalls entsprechend gehandhabt. Was das Fehlen der verbindlichen Vorgaben für den Ad-hoc Bericht betrifft, so kann auf die Vorgaben für den regulären Kurzbericht verwiesen werden. Der Ad-hoc Bericht unterscheidet sich hier einzig darin, dass er gestützt auf den Zwischenabschluss erstellt wird, und nicht auf den regulären Jahresabschluss. Weiter hat die FINMA nun die Pflicht, dass Master- und Feeder Fonds von derselben Prüfgesellschaft zu prüfen sind, aufgehoben und, gestützt auf die Bestimmungen in Art. 62 der UCITS-Richtlinie, Anforderungen an die Zusammenarbeit der Prüfgesellschaften formuliert. Demnach haben die Prüfgesellschaften mittels Vereinbarung sicherzustellen, dass sie die Resultate des jeweils anderen Fonds in ihrem Prüfbericht entsprechend mitberücksichtigen können.

Was die angeregte Auflösungsfrist des Master-Fonds von drei Monaten anbelangt, so ist hier auf eine Anpassung zu verzichten. Aufgrund der Anforderungen in Art. 96 f. KAG hat eine kollektive Kapitalanlage nach Bekanntgabe ihrer Auflösung die Ausgaben und Rücknahmen von Anteilen unverzüglich einzustellen. Es wäre nicht im Sinne der Anleger des Feeder-Fonds, wenn dieser während drei Monaten keine Anteile am Master-Fonds zurückgeben könnte und selbst die Rücknahmen aufschieben müsste. Es sollte zudem für einen Feeder-Fonds kein grösseres Probleme darstellen, innerhalb eines Monats zu entscheiden, ob er sich auflöst oder einen neuen Master-Fonds sucht bzw. sich in einen Nicht Feeder-Fonds umwandelt. Die Bestimmungen in Art. 63 E-KKV-FINMA regeln nicht die Zeit, in welcher der Master-Fonds sich auflösen bzw. bis wann die Änderung oder Auflösung des Feeder-Fonds erfolgen muss. Der Master-Fonds kann daher die Liquidation bereits nach einem Monat oder früher vornehmen. Er kann aber auch 4 Monate oder mehr dafür in Anspruch nehmen, soweit damit die allgemeinen Vorschriften zur Auflösung eingehalten werden. Die Pflicht des Feeder-Fonds ist es, innerhalb eines Monats der FINMA eine entsprechende Meldung und allenfalls ein Gesuch um eine Fondsvertragsänderung einzureichen.

Fazit

Neben Feeder-Fonds kann der Master-Fonds auch andere Anleger aufnehmen, wenn diese über die Tatsache, dass es sich um einen Master-Fonds handelt und die damit verbundenen möglichen Interessenskonflikte informiert werden und die Fondsleitung sicherstellt, dass keine Benachteiligung der übrigen Anleger erfolgt.

Master- und Feeder-Fonds sind nicht zwingend durch dieselbe Prüfgesellschaft zu prüfen. Die Prüfgesellschaften haben Zusammenarbeitsvereinbarungen zu schliessen entsprechend dem in der KKV-FINMA vorgeschriebenen Mindestinhalt.