Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/15: Totalrevision der Kollektivanlagenverordnung-FINMA (KKV-FINMA) · 35 Seiten
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2.15 Delegation von Aufgaben
Stellungnahmen
Mit der Revision der KKV-FINMA soll das FINMA-Rundschreiben 2008/37 „Delegation von Aufgaben durch Fondsleitung/SICAV“ aufgehoben werden. Gleichzeitig hat die FINMA neue prinzipienbasierte Anforderungen in Art. 66 E-KKV-FINMA zur Delegation von Aufgaben festgelegt. Die Aufhebung des FINMA-RS 08/37 und dessen Integration in die KKV-FINMA wurde grossmehrheitlich begrüsst. Jedoch wurden von verschiedener Seite weitere Präzisierungen vorgeschlagen. Der VSV war der Ansicht, dass es sich hier um eine one-size-fits-all-Regulierung handle, welche gerade nicht einem risikobasierten Ansatz folge.
Ein weiterer zentraler Punkt war der sachliche Geltungsbereich des Artikels. Viele Anhörungsteilnehmer waren der Ansicht, dass die betroffenen Aufgaben nicht genügend klar ausgewiesen seien. Es wurde daher die Sorge geäussert, dass auch Aufgaben wie die Vergabe von Reinigungstätigkeiten usw. unter die Bestimmung von Art. 66 E-KKV-FINMA fallen könnten. Insbesondere auch in Bezug auf Abs. 2 sei nicht klar, was in den Tätigkeitsbereich der Geschäftsleitung falle, würden doch deren zwingenden Aufgaben nicht von Gesetzes wegen festgehalten. Dabei sollten insbesondere auch sogenannte „Safe Harbour-Regeln“ definiert werden. Weiter wurde darauf hingewiesen, dass die Bestimmungen zur Delegation für Banken gemäss FINMA Rundschreiben 2008/7 „Outsourcing Banken“ weniger streng seien, da dort keine vorgängige Genehmigung der FINMA verlangt würde. Ausserdem sei in Abs. 2 Bst. b zusätzlich zu den in Art. 31 Abs. 2 KAG festgehaltenen Pflichten die Risikosteuerung aufgenommen worden, was weitergehe als die gesetzliche Grundlage.
Ebenfalls gewünscht wurden Präzisierungen, dass bei der Delegation von Aufgaben innerhalb eines einheitlich geführten Konzerns Erleichterungen von den Bestimmungen ermöglicht werden sollten, insbesondere auch bei Immobilienfonds. Die SFAMA und SBVg wiesen zudem darauf hin, dass im Erläuterungsbericht die Delegation des Riskmanagements auf den Konzern unter einheitlicher Leitung beschränkt sei, ohne dass dies jedoch aus der KKV-FINMA hervorgehe. Diese Beschränkung sei jedoch fraglich, da auch in der Fonds- und Asset Management-Industrie eine Aufspaltung der Wertschöpfungskette festgestellt werden könne und oftmals Aufgaben im Bereich Risk und Investment Compliance durch externe Dritte wahrgenommen würden. Gleichzeitig wurde von anderer Seite verlangt festzuschreiben, dass die Bewilligungsträger in keinem Fall Aufgaben delegieren dürfen, welche dazu führen könnten, dass die Ausübung ihrer Tätigkeit in Frage gestellt würde.
Ein weiteres Thema war die Pflicht zur Sicherstellung der Prüfmöglichkeiten durch die Prüfgesellschaft und die FINMA bei der Delegation von Aufgaben. Ganz grundsätzlich wurde vorgebracht, dass diese Pflicht gegenüber früher erweitert worden sei, da nach dem FINMA-RS 08/37 diese Bestimmungen nur Anwendung gefunden hätten, wenn Kundendaten betroffen waren. Bei der Delegation von Aufgaben ins Ausland wurde festgehalten, dass dort unter Umständen in der Praxis Probleme auftauchen können. Es wurde daher vorgeschlagen, darauf zu verzichten bzw. die Prüfmöglichkeit auf diejenige der Prüfgesellschaft zu beschränken.
Zuletzt wurde die neu eingeführte Pflicht, die delegierten Aufgaben im Organisationsreglement aufzunehmen, allgemein als zu streng eingestuft. Es würde zu unnötigem bürokratischem Aufwand führen,