Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/15: Totalrevision der Kollektivanlagenverordnung-FINMA (KKV-FINMA) · 35 Seiten

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Fazit

Der Mindestinhalt der Erfolgsrechnung gemäss Anhang 2 und 3 KKV-FINMA bezüglich reglementarische Vergütungen bleibt unverändert. Es gelten die Anforderungen an die Offenlegung gemäss KAG und KKV sowie der SFAMA Richtlinie für Pflichten im Zusammenhang mit der Erhebung von Gebühren und der Belastung von Kosten sowie deren Verwendung (Transparenzrichtlinie) vom 22. Mai 2014.

3 Weiteres Vorgehen

Die totalrevidierte KKV-FINMA wird auf den 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt. Art. 118 KKV-FINMA enthält Übergangsbestimmungen.

Zugleich wird das FINMA-RS 08/37 „Delegation von Aufgaben durch Fondsleitung / SICAV“ als Ganzes aufgehoben.