Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/85: Teilrevision der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und der Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KLV) · 29 Seiten

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5.2 Überprüfungsjahr

Bisher wurden Originalpräparate im Rahmen der Überprüfung der Aufnahmebedingungen alle drei Jahre entsprechend dem Aufnahmejahr der ersten Handelsform überprüft. Dies führte zu einer Ungleichbehandlung verschiedener Arzneimittel, die in derselben Indikation zugelassen sind. Während das eine Arzneimittel bereits im Jahr 2012 überprüft und allenfalls preislich angepasst wurde, konnte das Vergleichspräparat noch während ein bis zwei Jahren von höheren Preisen profitieren, da es erst im Jahr 2013 oder 2014 überprüft wurde. Um diese Ungleichbehandlung zu vermeiden, sollen neu Arzneimittel mit gleicher Indikation im gleichen Jahr überprüft werden. Die Überprüfung soll neu anhand des so genannten Index Therapeuticus (IT) erfolgen. Das BAG wird entsprechend alle Originalpräparate samt ihren Generika und Co-Marketing-Arzneimitteln entsprechend ihrer Zugehörigkeit zu einer IT-Gruppe in drei Gruppen einteilen, wobei jährlich wie bisher ca. ein Drittel der in der SL aufgeführten Arzneimittel überprüft werden. Die folgende Tabelle zeigt die IT-Gruppen der SL:

IT-Gruppen-Nr. IT-Gruppen-Bezeichnung

1 NERVENSYSTEM

2 HERZ UND KREISLAUF

3 LUNGE UND ATMUNG

4 GASTROENTEROLOGICA

5 NIEREN UND WASSERHAUSHALT

6 BLUT

7 STOFFWECHSEL

8 INFEKTIONSKRANKHEITEN

9 GYNAECOLOGICA

10 DERMATOLOGICA

11 OPHTHALMOLOGICA

12 OTO-RHINOLARYNGOLOGICA

14 DIAGNOSTICA

15 ANTIDOTA

16 KATIONENAUSTAUSCHER

17 RADIO-NUKLIDE

51 NERVENSYSTEM KOMPLEMENTÄRMEDIZIN

52 HERZ UND KREISLAUF KOMPLEMENTÄRMEDIZIN

54 GASTROENTEROLOGIKA KOMPLEMENTÄRMEDIZIN

NIEREN UND WASSERHAUSHALT KOMPLEMENTÄR-

55 MEDIZIN

57 STOFFWECHSEL KOMPLEMENTÄRMEDIZIN

58 INFEKTIONSKRANKHEITEN KOMPLEMENTÄRMEDIZIN

59 GYNAECOLOGICA KOMPLEMENTÄRMEDIZIN

60 DERMATOLOGICA KOMPLEMENTÄRMEDIZIN

OTO-RHINOLARYNGOLOGICA KOMPLEMENTÄRMEDI-

62 ZIN

Um sicherzustellen, dass ein Originalpräparat aufgrund der Überprüfung der Aufnahmebedingungen alle drei Jahre innert weniger als 2 Jahren nicht zweimal überprüft wird, sind folgende Ausnahmeregelungen vorgesehen:

 Die erste Überprüfung der Aufnahmebedingungen alle drei Jahre findet frühestens im zweiten Jahr

nach der SL-Aufnahme statt. Wird die entsprechende IT-Gruppe eines neu aufgenommenen Originalpräparates innert 12 Monaten nach SL-Aufnahme des Originalpräparates überprüft, wird auf eine Überprüfung des betreffenden Originalpräparates verzichtet. Die nächste Überprüfung der Auf-