Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/21: Verordnungen zur Gesamtkonzeption des Güterverkehrs in der Fläche · 32 Seiten

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Aktenzeichen: BAV-011-00001/00003/00001/00004/00001/00001

1. Ausgangslage

Der Bundesrat hat am 30. April 2014 die Botschaft zur Totalrevision des Gütertransportgesetzes (14.036) zu Handen der eidgenössischen Räte verabschiedet. Das totalrevidierte Gütertransportgesetz wurde am 25. September 2015 vom Parlament verabschiedet. Es sieht eine Gesamtkonzeption zur Förderung des Güterverkehrs in der Fläche (GVidF) vor. Mit der Totalrevision des Gütertransportgesetzes werden das Anschlussgleisgesetz vom 5. Oktober 1990 (AnGG; 742.141.5) und das 'alte' Gütertransportgesetz vom 19. Dezember 2008 (GüTG; 742.41) in einem Gesetz zusammengefasst. Weiter beinhaltet die Vorlage Änderungen im Bundesgesetz über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und der Nationalstrassenabgabe (MinVG; 725.116.2), im Strassenverkehrsgesetz (SVG; 741.01) sowie im Eisenbahngesetz (EBG; 742.101).

Die Vorlage hat einen engen Bezug zur Vorlage Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI), deren Beschlüsse und Verordnungsanpassungen am 1. Januar 2016 in Kraft treten. Deshalb sollen die Beschlüsse zur Totalrevision des GüTG, wie auch die Verordnungsanpassungen auf den 1. Juli 2016, d.h. so rasch als möglich, in Kraft gesetzt werden.

Gegenstand dieser Anhörung

Gestützt auf die Totalrevision des Gütertransportgesetzes erfolgt eine Totalrevision der Gütertransportverordnung (GüTV). Im Zuge der Totalrevision werden die Verordnung über die Förderung des Bahngüterverkehrs (BGFV; 740.12) und die Verordnung über die Anschlussgleise (AnGV; 742.141.51) aufgehoben und in die 'neue GüTV' integriert. Die Bestimmungen der 'alten GüTV' (742.411) werden, mit Ausnahme der Bestimmungen zum Transport gefährlicher Güter, ersatzlos gestrichen.

Des Weiteren erfolgen in diesem Rahmen Anpassungen an folgenden Verordnungen: Verordnung vom 25. November 1998 über die Gebühren und Abgaben des Bundesamtes für Verkehr (Gebührenverordnung BAV, GebV-BAV; 742.102); Verordnung vom 4. November 2009 über den Einsatz und die Aufgaben konzessionierter Transportunternehmen in besonderen und ausserordentlichen Lagen (531.40); Verordnung vom 6. März 2000 über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe

(Schwerverkehrsabgabeverordnung, SVAV; 641.811); Verordnung vom 15. Juni 2013 über Gefahrgutbeauftragte für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse, Schiene und Gewässern (Gefahrgutbeauftragtenverordnung, GGBV; 741.622); Verordnung vom 31. Oktober 2012 über die Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahnen und Seilbahnen (RSD; 742.412); Verordnung vom 31.

Oktober 2012 über das Inverkehrbringen und die Marktüberwachung von Gefahrgutumschliessungen (Gefahrgutumschliessungsverordnung, GGUV; 930.111.4).