Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/21: Verordnungen zur Gesamtkonzeption des Güterverkehrs in der Fläche · 32 Seiten

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Aktenzeichen: BAV-011-00001/00003/00001/00004/00001/00001

7 Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GGBV; 2.5

741.622) Diese Verordnungen mit Bezug

zu Gefahrgut stützen sich alle auf

8 Verordnung über die Beförderung gefährlicher das 'alte' GüTG. Da dieses total- 2.6

Güter mit Eisenbahnen und Seilbahnen (RSD; revidiert wird, muss im Ingress

742.412) jeweils der neue GüTG-Artikel

stehen; z.T. werden auch kleine

9 Verordnung über das Inverkehrbringen und die inhaltliche Anpassungen vorge- 2.7

Marktüberwachung von Gefahrgutumschlies- nommen.

sungen (GGUV; 930.111.4)

Abgrenzung zu einer separat laufenden Anhörung des BAV zu den Netznutzungsplänen und zum Netznutzungskonzept

Die Vorlage zur Totalrevision des Gütertransportgesetzes sieht u.a. auch Änderungen im Eisenbahngesetz (EBG; 742.101) vor. Der Bund sorgt mit den neuen Instrumenten (Netznutzungskonzept und Netznutzungspläne) für eine sinnvolle Nutzung und Verteilung der verfügbaren Kapazitäten des Schienennetzes auf die Nutzergruppen des Personen- und Güterverkehrs. Dies erfordert Anpassungen in der Verordnung über die Konzessionierung, Planung und Finanzierung der Bahninfrastruktur (KPFV) und der Eisenbahn-Netzzugangsverordnung (NZV; 742.122).

Da diese Verordnungsanpassungen einen teilweise anderen bzw. erweiterten Kreis betreffen (insbesondere auch Infrastrukturbetreiberinnen und konzessionierte Transportunternehmen), wird dazu eine separate Anhörung durchgeführt. Die beiden Geschäfte sollen aber, wenn immer möglich, zeitlich parallel durch den Prozess bis zur Inkraftsetzung geführt werden.

Grundlagen

 Die Botschaft zur Totalrevision des Gütertransportgesetzes vom 30. April 2014 ist unter nachfolgendem Pfad publiziert. Sie stellt die Grundlage für die Verordnungsanpassungen dar:

https://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2014/3827.pdf

 Gütertransportgesetz vom 25. September 2015: https://www.admin.ch/opc/de/federal-

gazette/2015/7279.pdf