Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/21: Verordnungen zur Gesamtkonzeption des Güterverkehrs in der Fläche · 32 Seiten
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Aktenzeichen: BAV-011-00001/00003/00001/00004/00001/00001
Übersicht über die Verordnungsanpassungen im Rahmen dieser Anhörung
Sämtliche Verordnungen, welche sich aktuell auf das bestehende Gütertransportgesetz oder das Anschlussgleisgesetz stützen, müssen revidiert werden, weil sie nach der Totalrevision des GüTG auf
eine neue gesetzliche Basis gestellt werden. Im Zuge dieser Anpassungen, welche rein formalen Charakter haben, werden - wo dies notwendig oder zweckmässig ist - auch inhaltliche Anpassungen in den Verordnungstexten vorgeschlagen.
Verordnung Kurzkommentar Kapitel
1 Verordnung vom 4. November 2009 über die 2.1
Förderung des Bahngüterverkehrs (BGFV);
740.12
Totalrevision; die 3 'alten' Verord-
2 Verordnung vom 26. Februar 1992 über die nungen werden aufgehoben und 2.1
Anschlussgleise (AnGV; 742.141.51) deren Inhalt zu einer 'neuen' Gü-
tertransportverordnung zusam-
3 Verordnung vom 4. November 2009 über den mengeführt. 2.1
Gütertransport von Bahn- und Schifffahrtsun-
ternehmen (Gütertransportverordnung, GüTV);
742.411
4 Verordnung vom 25. November 1998 über die Anpassung der Formulierung, da 2.2
Gebühren und Abgaben des Bundesamtes für neu das BAV keine Zusiche-
Verkehr (Gebührenverordnung BAV, GebV- rungsverfügung mehr macht. An
BAV; 742.102) der Höhe der Gebühren ändert
sich nichts.
5 Verordnung vom 4. November 2009 über den 2.3
Anpassung im Ingress sowie Er-
Einsatz und die Aufgaben konzessionierter
satz eines Ausdruckes in der
Transportunternehmen in besonderen und aus-
ganzen Verordnung.
serordentlichen Lagen (531.40)
6 Verordnung vom 6. März 2000 über eine leis- Vollzugbehörde der SVAV ist die 2.4
tungsabhängige Schwerverkehrsabgabe EZV. Weil es sich um politische
(Schwerverkehrsabgabeverordnung, SVAV; Anpassungen im Kontext zur
641.811) Gesamtkonzeption zur Förderung
des Schienengüterverkehrs in der
Fläche handelt, werden in diesem
Rahmen vom BAV Anpassungen
vorgeschlagen.