Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/21: Verordnungen zur Gesamtkonzeption des Güterverkehrs in der Fläche · 32 Seiten
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Aktenzeichen: BAV-011-00001/00003/00001/00004/00001/00001
Art. 9
Aufgrund der Anpassungen im vorangehenden Artikel 8 betreffend den Ausschluss der Rückerstattungsberechtigung des Umschlags Strasse-Schiff und der Mindestlänge wird auch Artikel 9 entsprechend angepasst.
Art. 10
Zur Anpassung dieses Artikels hat die EZV bereits eine Anhörung durchgeführt. Die Bestimmung soll entsprechend angepasst werden.
2.5 Änderungen der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GGBV; 741.622)
Anpassung im Ingress aufgrund der neuen gesetzlichen Grundlage. Da eine neue EG-Richtlinie erlassen wurde, mussten die Verweise angepasst werden. Zudem werden neu die Strafbestimmungen der GGBV auch auf Bahnen angewendet werden. Dazu wird zur Harmonisierung mit dem Verkehrsträger Strasse der Titel des 5. Abschnitts angepasst.
2.6 Änderungen der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahnen und Seilbahnen (RSD; 742.412)
Anpassung im Ingress aufgrund der neuen gesetzlichen Grundlage sowie redaktionelle Anpassungen.
2.7 Gefahrgutumschliessungsverordnung (GGUV; 930.111.4)
Der Ingress wird aufgrund der neuen gesetzlichen Grundlage angepasst.
Art. 2
Der Absatz a. wird mit dem Begriff "Druckgefässe" ergänzt, da er sich als lückenhaft erwiesen hat.
Die Referenzen im Absatz b. 1. werden an die geltenden Vorschriften angepasst. Ein neuer Absatz b1biswird eingeführt, da diese Umschliessungen in der bisherigen GGUV nicht klar definiert waren.