Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/21: Verordnungen zur Gesamtkonzeption des Güterverkehrs in der Fläche · 32 Seiten

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Aktenzeichen: BAV-011-00001/00003/00001/00004/00001/00001

2. Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen

2.1 Totalrevision der Gütertransportverordnung

Die wichtigsten Anpassungen im Rahmen dieser Anhörung ergeben sich aus der Totalrevision des Gütertransportgesetzes (GüTG). Das GüTG umfasst neu auch Bestimmungen, die bisher im Anschlussgleisgesetz geregelt waren. Die rechtlichen Anpassungen in diesem Bereich werden in erster Linie in der Gütertransportverordnung (GüTV) konkretisiert. Diese wird wie das GüTG einer Totalrevision unterzogen.

Die drei Verordnungen BGFV, AnGV und GüTV werden aufgehoben. Verbleibende Bestimmungen werden neu in einer einzigen, neuen Verordnung zusammengeführt und mit neuen Bestimmungen, die sich aus dem totalrevidierten GüTG ergeben, ergänzt. In Anlehnung an das GüTG trägt diese Verordnung den Titel Gütertransportverordnung (GüTV). Die Gliederung der neuen Gütertransportverordnung orientiert sich am Aufbau des totalrevidierten GüTG und umfasst die Abschnitte:

1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

2. Abschnitt: Investitionsbeiträge

3. Abschnitt: Betriebsbeiträge

4. Abschnitt: Investitionsbeiträge für technische Neuerungen im Gütertransport auf der Schiene

5. Abschnitt: Investitions- und Betriebsbeiträge an den Transport begleiteter Motorfahrzeuge

6. Abschnitt: Anschlussgewährung, Planung und Bau von Anschlussgleisen

7. Abschnitt: Betrieb und Instandhaltung von Anschlussgleisen

8. Abschnitt: Abweichungen von den Vorschriften für Bau, Betrieb und Instandhaltung von An -

schlussgleisen

9. Abschnitt: Verantwortlichkeit bei Anschlussgleisen

10. Abschnitt: Aufsicht über die Anschlussgleise

11. Abschnitt: Schlussbestimmungen

Sämtliche Bestimmungen sind mit dem Landverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union kompatibel.