Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/1: Änderung der Liquiditätsverordnung (LiqV) · 32 Seiten
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Erläuternder Bericht zur
Änderung der Liquiditätsverordnung
Finanzierungs- oder Liquiditätsengpass droht, was in der Folge zu systemweiten Anspannungen führen könnte. Mit der NSFR soll insbesondere die übermässige Abhängigkeit von kurzfristigen, d.h. von Grosskunden zur Verfügung gestellten, Finanzierungsmitteln (Short-Term Wholesale Funding) begrenzt werden.14 Die NSFR schafft Anreize dafür, illiquide Aktiva, die langfristig gehalten werden, auch langfristig zu finanzieren.15 Weiter bewirkt die NSFR eine bessere Einschätzung des Finanzierungsrisikos sämtlicher bilanzieller und ausserbilanzieller Positionen und fördert generell eine fristenkongruente und belastbare Finanzierungsstruktur.
Die Fristentransformation, d.h., die Finanzierung langfristiger Aktiva durch kurzfristigere Mittel ist charakteristisch für das Bankengeschäft. Sie trägt zu einer effizienten Ressourcenallokation und zur Kreditschöpfung bei. Ohne Regulierung bestehen jedoch kaum Anreize für Banken, eine übermässige Abhängigkeit von kurzfristigen (instabilen) Finanzierungen zu begrenzen. Dies hängt damit zusammen, dass kurzfristige Finanzierungsmittel in der Regel reichlich verfügbar und kostengünstig sind, da die Finanzierungskosten mit der Fristigkeit ansteigen. Kurzfristige Finanzierungsmittel dienen somit der Ertragsteigerung der Banken, erhöhen aber gleichzeitig deren Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken. Dies kann die Reaktionsfähigkeit einzelner Banken auf etwaige Liquiditäts- und Solvenzschocks beeinträchtigen und systemweite Folgen nach sich ziehen. Solche Ansteckungseffekte sind in einem stark vernetzten Finanzsystem (wie dem schweizerischen) wahrscheinlicher als in weniger stark vernetzten Finanzsystemen.
Der fristenkongruente Ansatz der NSFR bedeutet somit eine Einschränkung der von den Banken betriebenen Fristentransformation. Dies kann jedoch im Falle von Fehlparametrisierung der angewandten ASF- und RSF-Faktoren unbeabsichtigte, aber erhebliche Auswirkungen auf die Realwirtschaft zur Folge haben. Um eine Fehlkalibrierung zu vermeiden, stand bei der Entwicklung der NSFR v.a. die Kreditvergabe der Banken an die Realwirtschaft im Fokus der Beobachtungsphase des Basler Ausschusses. Die Auswirkungen auf die Kreditvergabe werden im Rahmen der Regulierungsfolgeabschätzung näher beleuchtet .16
Artikel 17g
Konzeptionell entspricht die NSFR der «Goldenen Bankregel» die besagt, dass illiquide Aktiva und Ausserbilanzpositionen, die langfristig gehalten werden, auch langfristig finanziert werden müssen. Um dies zu erreichen wird die verfügbare stabile Finanzierung (ASF) ins Verhältnis zur erforderlichen stabilen Finanzierung (RSF) gesetzt. Dieses Verhältnis muss dabei dauernd mindestens 100 Prozent (oder 1) betragen (vgl. unten zu Art. 17h Abs. 1 E-LiqV). Die ASF wird definiert als jener Teil des Eigenkapitals und der Fremdmittel, von dem zu erwarten ist, dass sie über den von der NSFR erfassten Zeithorizont von einem Jahr eine zuverlässige Finanzierungsquelle darstellen. Die RSF einer Bank ist sodann abhängig von den Liquiditätsmerkmalen (Veräusserbarkeit) und den Restlaufzeiten (Fristigkeit) der verschiedenen Aktiva und Ausserbilanzpositionen.
14 Ein Beispiel dafür, dass «zu viel» Short Term Wholesale Funding nicht nur ein potentielles Problem für Investmentbanken darstellt, sondern auch für Retail-Banken, ist die Krise der britischen Bank Northern Rock (2007): Northern Rock war in Liquiditätsnöte geraten, weil die Bank über vergleichsweise wenig Finanzierung aus stabilen Retail-Kundeneinlagen verfügte. Sie hatte ihr Aktivgeschäft (überwiegend Hypothekarkredite) vor allem über die Emission von kurz laufenden Wertpapieren (Commercial Papers) und der Emission anderer (kurzfristiger) Wertpapiere finanziert. Aufgrund der Vertrauenskrise im Zuge der einsetzenden Krise am US- Hypothekenmarkt ist diese Finanzierungsart aber ins Stocken geraten und die Bank von England musste der Bank zunächst eine längerfristige Liquiditätshilfe einräumen (im Rahmen ihrer Lender-of-last-Resort Funktion). 2008 wurde die Bank vorübergehend verstaatlicht und 2011 schliesslich verkauft.
15 Die Einhaltung solcher Fristigkeitsbedingungen sind auch unter dem Begriff der «Goldenen Bankregel» oder der «Goldenen Finanzierungsregel» bekannt.
16 Vgl. weitere Ausführungen hierzu in Ziff. 3 «Auswirkungen»