Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/1: Änderung der Liquiditätsverordnung (LiqV) · 32 Seiten

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Erläuternder Bericht zur

Änderung der Liquiditätsverordnung

3.3.2.2 Kunden

Eine längerfristig stabilere Finanzierungsicherheit der Banken kann das Vertrauen der Kundinnen und Kunden weiter erhöhen. Dies trägt dazu bei, die Stabilität des Finanzsystems insgesamt weiter zu verbessern. Mit den 2016 verschärften Anforderungen im Bereich von «too big to fail» (TBTF) sowie der 2013 erfolgten Einführung von neuen Mindestkapitalquoten, eines Eigenmittelpuffers sowie eines antizyklischen Puffers im Zuge der Umsetzung von Basel III in der Schweiz konnte das Kundenvertrauen in die Stabilität des Bankensystems bereits wesentlich gestärkt werden.

Auf der Kostenseite könnten Kundinnen und Kunden von höheren Kreditzinsen, Gebühren und Kommissionen betroffen sein, sollten die betroffenen Banken mit Verweis auf die gestiegenen regulatorischen Anforderungen die zusätzlichen Kosten auf die Kunden überwälzen. Eine solche Überwälzung auf die Kunden dürfte durchsetzbar sein, da die Vorlage alle Banken gleichzeitig betrifft. Ein stärkerer Wettbewerb der Banken um Einlagen der Kunden könnte hingegen zu (leicht) höheren Zinsen auf Kundengelder führen.

3.3.2.3 Bund, Kantone und Gemeinden

Da die Mehrheit der Banken keine zusätzliche stabile Finanzierung akquirieren muss und keine höheren Finanzierungskosten zu verzeichnen hat, sollten die Auswirkungen auf die Gewinne der Banken gering bleiben. Folglich sollten aus der Einführung der NSFR keine Belastungen des öffentlichen Haushaltes aufgrund verminderter Steuereinnahmen entstehen. Eine stabile Finanzierung der Banken durch die Einführung der NSFR kann zudem dazu beitragen, das Vertrauen der Kundinnen und Kunden und damit letztlich die längerfristige Stabilität des Finanzsystems zu erhöhen. Die Risiken für den Bund, die Kantone und Gemeinden dürften durch die NSFR allerdings kaum abnehmen. Ausschlaggebend hierfür ist in erster Linie die Eigenmittelausstattung der Banken. Diesbezüglich hat die Schweiz die Anforderungen in den letzten Jahren verschärft.

3.3.3 Zweckmässigkeit im Vollzug

Mit der 2015 erfolgten Einführung der LCR in der Schweiz haben die Banken die notwendigen Grundlagen für die Umsetzung der Liquiditätsanforderungen von Basel III in den IT-Systemen bereits geschaffen. Das Verfahren zur Einhaltung der neuen regulatorischen Anforderungen kann deshalb für alle Betroffenen einfach gehalten werden. Entsprechend fallen die reinen Implementierungskosten der Einführung der NSFR für die Banken kaum ins Gewicht. Die laufenden Kosten nehmen hingegen zu, weil die Banken neue Mindestanforderungen erfüllen und bei Bedarf Massnahmen einleiten müssen, die deren Erfüllung sicherstellen.

4 Rechtliche Aspekte

Verfassungs- und Gesetzmässigkeit

Die Bestimmungen der LiqV stützen sich auf die entsprechenden Bestimmungen im Bankengesetz vom 8. November 1934 (BankG; SR 952.0), konkret auf Art. 4 Abs. 2 und Art. 56.

Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz

Vorliegend bestehen keine auf Vereinbarkeit zu prüfenden Verpflichtungen. Was internationale Mindeststandards betrifft, werden hiermit die neuen Standards des Basler Ausschusses im Bereich der Liquiditätsvorschriften umgesetzt. Dies steht im Einklang zur Strategie des Bundesrates zur Übernahme wesentlicher internationaler Standards im Finanzbereich.