Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/90: Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) · 35 Seiten
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Für ICJ ist mit den vorgeschlagenen polizeilich-präventiven Massnahmen die Frage nicht beantwortet, was zu geschehen hat, falls eine Person als hochgradig gefährlich angesehen wird, aber entweder noch keine strafbare Vorbereitungshandlung begangen hat oder – ohne jeden Resozialisierungserfolg – aus der Strafverbüssung entlassen worden ist. Wolle man hier wirksam eingreifen, bleibe nur die Inhaftierung. Sie wäre gleich auszugestalten, wie die verfassungskonforme Verwahrung, denn diese ist nach Ablauf der konkret auferlegten oder hypothetischen Strafdauer auch keine straf-, sondern eine polizeirechtliche Massnahme (Gefahrenabwehr).
ICJ ist im Weiteren der Auffassung, dass die Materie der Internetbekämpfung von der Terrorismusbekämpfung getrennt werden sollte und in einen grösseren Zusammenhang gestellt gehört. Es brauche eine eigenständige Gesetzgebung sowie parallele interkantonale Massnahmen der Kantone. Es wird beantragt, die betreffenden Teile der Vorlage (Ziff. 8 und
9) von den Hauptteilen zu trennen und im weiteren Verfahren, auch vor dem Parlament, mit einer gesonderten Vorlage separat zu behandeln.
KA Schweiz beantragt, es müssten über den erläuternden Bericht hinaus auch im Gesetzestext Ausführungen zur Wahrung des Wohls des Kindes konkretisiert und verankert werden.
Privatim führt aus, bereits heute seien die Kompetenzen von fepdol in zahlreichen Spezialerlassen verstreut und die damit verbundene Datenbearbeitung auf zahlreiche Datenbanken und Applikationen verteilt. Es wird beantragt, dass die Kompetenzen von fedpol in einem umfassenden, eigenen Erlass transparent und übersichtlich geregelt werden.
Flughafen Zürich, SWISS und CUSTODIO beantragen, dass die Revision zusätzlich genutzt wird, um das Luftfahrtgesetz (LFG) so abzuändern, dass die bestehende Praxis des Einbezugs der Kantonspolizei bei der Zuverlässigkeitsprüfung gesetzlich verankert wird. Weiter sollen auch die nötigen Präventionsmassnahmen zur Verhinderung von Terroranschlägen auf den Luftverkehr zur Verfügung stehen. Im Vordergrund stehe insbesondere eine klare Regelung der Zusammenarbeit und dem Informationsaustausch zwischen Flughafenhaltern und Sicherheitsbehörden zur Überprüfung des Sicherheitsrisikos von im Sicherheitsbereich tätigen Personen. Es werden in diesem Zusammenhang mehrere Anträge formuliert.
1 Privatperson (U. Arbenz) beantragt, diese Gesetzesvorlage dazu zu nutzen auch die Kompetenzen der im öffentlichen Verkehr eingesetzten Transportpolizei zu regeln. Insbesondere seien der Transportpolizei dieselben Rechte zum Abruf von Personendaten zuzugestehen, wie sie dem Grenzwachtkorps zur Verfügung stehen. Darüber hinaus sei die Motion 13.072 korrekt umzusetzen. U. Arbenz formuliert verschiedene Anpassungsvorschläge.