Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/90: Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) · 35 Seiten
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1 Gegenstand der Vernehmlassung
Mit dem Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) soll ein substantieller Beitrag zur Sicherheit der Schweiz und ihrer Wohnbevölkerung geleistet werden. Das zentrale Anliegen der Vorlage besteht darin, das Risiko einer terroristischen Gefahr durch die angemessene Anwendung neuer, präventiv-polizeilicher Massnahmen zu reduzieren. Die Vorlage stellt damit eine Ergänzung der bereits im Sommer 2017 vernehmlassten Gesetzesvorlage zur Optimierung des strafrechtlichen Instrumentariums zur Terrorismusbekämpfung dar.
Im Fokus der Vorlage stehen Massnahmen gegen terroristische Gefährder wie namentlich eine Meldepflicht, ein Ausreiseverbot mit Reisedokumentensperre, ein Kontaktverbot sowie die Möglichkeit einer Ein- oder Ausgrenzung. Für ausländische Gefährder der inneren oder äusseren Sicherheit soll künftig ein spezifischer Haftgrund zwecks Ausschaffung solcher Personen zur Verfügung stehen. Zur Erkennung eines kriminellen Umfeldes und Netzwerks dieser Personen soll jedoch auch die verdeckte Registrierung in den polizeilichen Informationssystemen ermöglicht werden. Sodann soll es fedpol erlaubt werden, bei Schwerstkriminalität im Internet und in sozialen Medien verdeckte Fahnder künftig auch präventiv einsetzen zu können. Schliesslich sollen zusätzliche Bundesbehörden zwecks Terrorismusbekämpfung direkte Zugriffe auf die polizeilichen Informationssysteme erhalten.
2 Durchführung des Vernehmlassungsverfahrens
Der Bundesrat hat am 8. Dezember 2017 das EJPD beauftragt, bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und den interessierten Kreisen zum Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Die Vernehmlassungsfrist dauerte bis am 28. März 2018.
Zur Teilnahme eingeladen wurden 86 Vernehmlassungsadressatinnen und -adressaten. Stellungnahmen eingereicht haben alle 26 Kantone, 7 Parteien (BDP, CVP, GLP, GPS, FDP, SP, SVP), 2 gesamtschweizerische Dachverbände (SSV, sgv), 22 Organisationen und Institutionen (Amnesty Int., BVGer, KKJPD, PLJS, SIG, DJS, humanrights.ch, grundrechte.ch, KA Schweiz, CP, SVS, ICJ, SVSP, Privatim, UNIL, Uni BE, JP, Digit. Gesellschaft, NKVF, Flughafen Zürich, SWISS, CUSTODIO) sowie 2 Privatpersonen (U. Arbenz, C. Gross). Eingegangen sind somit total 59 Vernehmlassungsantworten.
Ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet haben 6 Organisationen und Institutionen (BGer, SSK, SKG, SGV, SAV, SVR).
Beim vorliegenden Vernehmlassungsbericht handelt es sich um eine Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens. Zu den detaillierten Begründungen wird auf die Originalstellungnahmen verwiesen. Sämtliche Stellungnahmen sind zusammen mit diesem Bericht integral veröffentlicht unter: https://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/ind2017.html
3 Allgemeine Beurteilung
a. Beurteilung des gesetzgeberischen Handlungsbedarfes
Zwei Drittel der Vernehmlassungsteilnehmenden sehen einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf (Alle Kantone, 4 Parteien: BDP, CVP, FDP, SVP, 1 Dachverband: SSV, 5 Organisationen/Institutionen: KKJPD, SVS, PLJS, SIG, SVSP), anerkennen einen