Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/90: Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) · 35 Seiten

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Terrorakt in der Schweiz zu verhindern. Die SVP erwartet zudem, dass der geplante Stellenausbau departementsintern kompensiert wird und die Kosten für die Umsetzung der Massnahmen konkretisiert werden.

- 1 Dachverband: SSV

SSV merkt an, der Erfolg der Massnahmen gegen die Terrorbedrohung hänge massgeblich von der funktionierenden Zusammenarbeit der zuständigen Behörden auf Bundes-, Kantons- und Stadt-/Gemeindeebene ab. Auch lasse die Vorlage nicht ohne weiteres erkennen, wie das wirksame Ineinandergreifen der neuen polizeilichen Massnahmen mit den bestehenden präventiven Instrumenten sowie nachrichtendienstlichen Aktivitäten tatsächlich gewährleistet werden könne. Vom Bund erwartet SSV nebst einer verstärkten Koordination auf allen Staatsebenen auch Unterstützung im Bereich der Prävention. Schliesslich durchbreche die vorgesehene Regelung, wonach fedpol über den Erlass von präventiv-polizeilichen Massnahmen entscheiden soll, die verfassungsrechtliche Hoheit der Kantone und sei in Frage zu stellen.

- 7 Organisationen/Institutionen und weitere betroffene Kreise: KKJPD, SVSP, CP,

UNIL, Flughafen Zürich, SWISS, CUSTODIO sowie 1 Privatperson (U. Arbenz)

Für die KKJPD stellt sich die Frage, ob die vorgeschlagene Eingrenzung und der neue Ausschaffungshaftgrund in spezifischen Einzelfällen genügende Massnahmen zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit darstellen. Vertreten wird klar die Ansicht, dass eine Präventivhaft in der Phase vor der Einleitung von Strafverfahren rechtsstaatlich bedenklich und aus grundsätzlichen Überlegungen abzulehnen sei. Vorgeschlagen wird die Einführung einer sogenannten gesicherten Unterbringung für Gefährder (GUG) und die Schaffung einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage. Mit dieser zusätzlichen Massnahme könne das Instrumentarium zur Gewährleistung der Sicherheit vervollständigt werden. Für SVSP ergeben sich Fragen angesichts der eigentlich engen Zweckbestimmung der Vorlage (Terrorismus) und den im Vorentwurf vorgesehenen neuen oder erweiterten Zuständigkeiten des Bundes, die über den Bereich des Terrorismus hinausgehen würden. Zudem sei nicht ohne weiteres erkennbar, wie das wirksame Ineinandergreifen der neuen polizeilichen Massnahmen mit den präventiven Instrumenten sowie nachrichtendienstlichen Aktivitäten tatsächlich gewährleistet werden könne. Auch wird darauf hingewiesen, dass der weite Ermessenspielraum bei der Anordnung der neuen Massnahmen heikle Abgrenzungsfragen aufwerfen dürfte, die der erläuternde Bericht bisher nur ansatzweise zu klären helfe.

CP führt aus, einerseits müsse noch eine hinreichende verfassungsrechtliche Grundlage geschaffen werden, andererseits sollten sich präventiv-polizeiliche Massnahmen ausserhalb eines Strafverfahrens auf Überwachungsmassnahmen beschränken – Zwangsmassnahmen und Freiheitsentzug sollten an ein Strafverfahren gebunden sein.

UNIL äussert Bedenken hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Grundlage des Vorentwurfes und spricht sich für den stärkeren Einbezug der Justizbehörden – als Garanten für die Einhaltung der Grundrechte, insbesondere der Verfahrensrechte – bei der Verhängung der Massnahmen nach Art. 23e VE-BWIS aus.

Anregungen zu einem zusätzlichen gesetzgeberischen Handlungsbedarf bringen der Flughafen Zürich, SWISS, CUSTODIO sowie 1 Privatperson (U. Arbenz) ein. Flughafen Zürich, SWISS und CUSTODIO beantragen, dass die Revision zusätzlich genutzt wird, um das Luftfahrtgesetz (LFG) so abzuändern, dass die bestehende Praxis des Einbezugs der Kantonspolizei bei der Zuverlässigkeitsprüfung gesetzlich verankert wird. Weiter sollen auch die nötigen Präventionsmassnahmen zur Verhinderung von Terroranschlägen auf den Luftverkehr zur Verfügung stehen. U. Arbenz beantragt, diese Gesetzesvorlage dazu zu nutzen auch die Kompetenzen der im öffentlichen Verkehr eingesetzten Transportpolizei zu erweitern. Insbesondere seien der Transportpolizei dieselben Rechte zum Abruf von Personendaten zuzugestehen, wie sie dem Grenzwachtkorps zur Verfügung stehen.