Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/26: Reform des regionalen Personenverkehrs (Änderung des Personenbeförderungsgesetzes) · 30 Seiten
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Abbildung 4 Abgeltungen pro Pkm (Quelle: BAV 2018)
Darüber hinaus haben die Besteller unter dem finanziellen Druck im Zeitablauf die Investitionen und Betriebskosten vermehrt hinterfragt. Die Transportunternehmen müssen heute deutlich transparenter sein als noch vor einigen Jahren. Ihre Spielräume sind rechtlich gesehen jedoch gleichgeblieben.
1.1.2 Stossrichtung des Auftrags
Auftrag zur Reform von Bundesrat und Parlament
Der Bundesrat beauftragte im Juni 2016 das UVEK, das System des regionalen Personenverkehrs unter Einbezug von EFD, Kantonen und Transportunternehmen zu überarbeiten. Die Reform soll die Kompetenzen bei Bestellung und Finanzierung zwischen Bund und Kantonen möglichst sinnvoll aufteilen. Überdies sollen Anreize bei den Transportunternehmen für unternehmerisches Handeln und Effizienzsteigerungen geschaffen werden.
Zudem verpflichtet die von National- und Ständerat überwiesene Motion 13.3663 den Bundesrat, dem Parlament Reformvorschläge zu unterbreiten, wie die Finanzierung des RPV langfristig sichergestellt und wie dessen Angebot besser auf die beschlossenen Infrastrukturausbauten abgestimmt werden kann. Ebenso sind Massnahmen zu unterbreiten, wie das heutige Bestellverfahren harmonisiert und vereinfacht werden kann, damit mehr Planungssicherheit und Verbindlichkeit für die Besteller wie die Transportunternehmen entstehen.
Bezüglich Ausschreibungen des regionalen Personenverkehrsangebots hat das Parlament 2012 den Vorschlag des Bundesrats, die auf Verordnungsstufe bestehenden Regelungen zu Ausschreibungen auf Gesetzesstufe anzuheben, zwar angenommen, jedoch die bestehenden Möglichkeiten für den Busbereich eingeschränkt und für den schienengebundenen RPV nur rudimentär geregelt. Die Motion 13.3663 macht keine Aussagen zum Thema Wettbewerb. Vor diesem Hintergrund ist im Auftrag des Bundesrats keine Änderung im Wettbewerbsmodell vorgesehen. Ausschreibungen bleiben deshalb im Busverkehr unter einschränkenden gesetzlichen Vorgaben weiterhin möglich.
Evaluation und Expertengruppe zeigen Handlungsbedarf und Optionen auf
Basis für den Auftrag des Bundesrats vom Juni 2016 waren die obgenannte Evaluation des bestehenden Bestellverfahrens des Bundesamts für Verkehr von 2014 sowie die Arbeit einer Expertengruppe. Diese hat das BAV Mitte 2014 eingesetzt, um eine Auslegeordnung zu erarbeiten. Die Gruppe setzte sich zusammen aus Experten von Transportunternehmen, Beratungsunternehmen, Kantonen und Bund. Sie hat im November 2015 ihren Bericht6 vorgelegt, in dem sie Varianten geprüft und Handlungsbedarf aufgezeigt hat. Neben einer stabileren kurz- und mittelfristigen Planung und Finanzierung sieht sie Handlungsbedarf im Bereich «Denken und Handeln in verkehrlichen Räumen», der «Fokussierung der nationalen Koordination im Bahnbereich» und bei «marktgerechten Instrumenten» sowie der «Weiterentwicklung des Instrumentariums Bahn».
Gemeinsames Projekt von Bund und Kantonen unter Einbezug der Transportunternehmen
Zur Umsetzung des Auftrags des Bundesrates haben sich Bund und Kantone auf eine gemeinsame Projektorganisation sowie auf Ziele und Rahmenbedingungen geeinigt. Die Projektsteuerung wird gemeinsam von Vertretern von Bund und Kantonen wahrgenommen. Bund, Kantone sowie je nach Thema die Transportunternehmen erarbeiteten die Inhalte gemeinsam in Teilprojekten. Eine Konsultationsgruppe mit Vertretungen der Transportunternehmen wurde periodisch über den Stand der Arbeiten informiert.
6 Bericht der Expertengruppe: https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/44520.pdf