Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/26: Reform des regionalen Personenverkehrs (Änderung des Personenbeförderungsgesetzes) · 30 Seiten
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Vorentwurf
und erläuternder Bericht
zur Reform des regionalen Personenverkehrs
(Änderung des Personenbeförderungsgesetzes)
Übersicht
Klare Zuständigkeit von Bund und Kantonen, einfachere Verfahren, Effizienz und Planungssicherheit im öffentlichen Regional-
verkehr
Ausgangslage
Der regionale Personenverkehr (RPV) ist ein zentrales Standbein für einen gut funktionierenden Alltag in der Schweiz: Zweieinhalb Millionen Personen pro Tag bringt der RPV zur Arbeit, zum Einkaufen oder an ihr Freizeit-Ziel. Er verbindet Dörfer und Agglomerationen untereinander sowie mit den Zentren und Städten in allen Regionen der Schweiz. Der Bund und die Kantone bestellen die dafür nötigen Leistungen heute gemeinsam bei den verschiedenen Transportunternehmen. Die öffentliche Hand übernimmt dabei die im RPV entstehenden Fehlbeträge, da die Einnahmen aus Abonnementen und Billetten nur rund die Hälfte der Kosten decken.
Der heutige Bestellprozess hat sich zwar im Grundsatz bewährt. Er ist aber aufwändig, vereinzelt kompliziert und mit vielen Schnittstellen behaftet. Auch bietet er wenige Anreize an die Transportunternehmen, die durch die öffentliche Hand bestellten Leistungen kostengünstig, effizient und in hoher Qualität zu erbringen.
Alle am Bestellprozess beteiligten Partner (Bund, Kantone und Transportunternehmen) sehen ihrerseits Verbesserungsmöglichkeiten: Besteller wünschen mehr Steuerungsmöglichkeiten sowie mehr Informationen zu Qualität und Wirtschaftlichkeit der erbrachten Leistung. Transportunternehmen wünschen sich gegenüber der heutigen Situation eine administrative Entlastung, mehr unternehmerische Freiheit und eine langfristig gesicherte Finanzierung.
Mit der Motion 13.3663 verlangt das Parlament vom Bundesrat Reformvorschläge für mehr Finanzierungs- und Planungssicherheit sowie eine Vereinfachung und Harmonisierung des Bestellverfahrens. Der Bundesrat beauftragte im Juni 2016 das UVEK, das System des regionalen Personenverkehrs unter Einbezug von EFD, Kantonen und Transportunternehmen zu überarbeiten. Die Reform soll die Kompetenzen bei Bestellung und Finanzierung zwischen Bund und Kantonen möglichst sinnvoll aufteilen. Überdies sollen Anreize bei den Transportunternehmen für unternehmerisches Handeln und Effizienzsteigerungen geschaffen werden.
Inhalt der Vorlage: Varianten «Teilentflechtung» und «Optimierung»
Der Bund hat gemeinsam mit den Kantonen und unter Einbezug der Transportunternehmen mehrere Varianten geprüft. Der Bundesrat stellt in der Vernehmlassung nun zwei Varianten dar: eine Variante «Teilentflechtung» und eine Variante «Optimierung». Beide Varianten bauen auf dem heutigen System auf und entwickeln dieses weiter.
Die Variante «Teilentflechtung» geht einen Schritt weiter als die Variante «Optimierung», indem neu die Bestellung von Buslinien vollständig in die Kompetenz und Verantwortung der Kantone übergeht. Damit können Synergien zum Ortsverkehr genutzt, Schnittstellen reduziert und Zuständigkeiten geklärt werden. Der Bund zieht sich mit der «Teilentflechtung» zwar aus der Bestellerrolle zurück, nicht aber aus der Finanzierung: Der Bund beteiligt sich finanziell im selben Umfang wie bisher am Busangebot gegenüber den Kantonen mit einer Pauschale. Die Kantone können mit der «Teilentflechtung» den gesamten Bus-Verkehr im Orts- und Regionalverkehr eigenständig und aus einer Hand bestellen.
Die Variante «Optimierung» legt die Basis für die Reform. Die Elemente der Variante «Optimierung» sind soweit passend auch in der Variante «Teilentflechtung» enthalten. Beide Varianten beruhen damit auf denselben Kernelementen: Erhöhte Planungssicherheit dank mehrjährigen Zielvereinbarungen der Besteller mit den Transportunternehmen sowie Präzisierungen bei der Überschuss-Verwendung.
Die zentralen Massnahmen beider Varianten sind konkret:
4-jähriger Verpflichtungskredit mit Darlegung der Absicht für Folgeperiode (Bund)
4- bis 6-jährige Zielvereinbarungen zwischen Bestellern und Erstellern
Finanzierungsmöglichkeiten für Innovationen
Nationales Benchmarking sowie Transparenz bei den Kennzahlen
Präzisierung der Überschuss-Verwendung
In der Variante «Teilentflechtung» zusätzlich die Übertragung der Bestellerrolle vom Bund an die Kantone
Am Wettbewerbsmodell im RPV sind keine Änderungen vorgesehen. Die Leistungen im Regional- und Ortsverkehr sollen weiterhin überwiegend durch Direktvergaben an die Transportunternehmen beauftragt werden. Ausschreibungen bleiben im Rahmen der bereits heute geltenden Gesetzesgrundlagen weiterhin möglich.
In der Bewertung der Varianten bevorzugt der Bund die Variante «Teilentflechtung». Er sieht mit dieser Variante die Möglichkeit, zusätzliche Ziele bezüglich Vereinfachung und klarer Zuständigkeiten zu erreichen. Aus Sicht des Bundes sind Verfahren grundsätzlich so einfach wie möglich zu gestalten und die Subsidiarität ist hoch zu halten. Die Kantone übernehmen Aufgaben in Bereichen, die sich mehrheitlich auf ihr Kantonsgebiet beziehen, während der Bund nur dort koordinierend auftritt und schweizweit einheitliche Regelungen erlässt, wo es angezeigt ist.
Die Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs (KöV) trägt im Grundsatz beide Varianten mit. Die Variante «Optimierung» erhält jedoch seitens KöV mehr Unterstützung, weil deren Auswirkungen auf die Kantone verlässlicher abgeschätzt werden können. Die Ausgangslage in den Kantonen sei uneinheitlich, da die Bestellkompetenz der Kantone nicht überall gleich ausgeprägt sei. Im Urteil der KöV baut die Variante «Optimierung» auf dem bewährten System auf. Es werden keine neuen Schnittstellen geschaffen und die Bundeskoordination im RPV bleibt stark.