Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/78: Revision der Verordnungen zum Fernmeldegesetz (FMG) · 29 Seiten

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Revision der FMG-Verordnungen – Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens

Art. 38 Verrechnung von Mehrwertdiensten

Economiesuisse, asut, Salt, SUISSEDIGITAL+, Swisscom und UPC sehen in der Bestimmung eine für die Fernmeldedienstanbieterinnen in der Praxis kaum umsetzbare Nachforschungspflicht. Zudem führe diese Pflicht zu einer Ungleichbehandlung der verschiedenen Kategorien von Mehrwertdiensten. Die vorgesehene Bestimmung sei daher zu streichen.

Die Fernmeldedienstanbieterinnen müssen die Kundinnen und Kunden gemäss Artikel 38 Absatz 3 FDV darüber informieren, wie sie die Anbieterinnen von Mehrwertdiensten über die verwendeten Adressierungselemente (bspw. 0900-Nummer) ausfindig machen können. Asut, Salt und Swisscom schlagen vor, diese Pflicht auf die betroffene Kategorie der Mehrwertdienste auszudehnen.

Ombudscom begrüsst die Verpflichtung zur Angabe der Identität und Adresse der Anbieterin von Mehrwertdiensten auf der Rechnung. Damit werde sichergestellt, dass die Kundinnen und Kunden die für ein Schlichtungsverfahren notwendigen Angaben erhalten. Zudem sollte die geltende Fiktion betreffend die Anbieterinnen von Mehrwertdiensten gemäss Artikel 36 Absatz 3bisFDV dringend auch auf diese Kategorie ausgedehnt werden.

Art. 39b Preistransparenz bei Mehrwertdiensten

1818+Conduit und AP Dialog sehen in der Einführung der Pflicht der sekundengenauen Abrechnung insbesondere in Kombination mit der vorgesehenen Verschärfung im Bereich der Preisbekanntgabe (generelle Preisansagepflicht; vgl. Art. 11a Abs. 1 und 1bisPBV) das vorzeitige Ende ihrer Angebote. Die an sich schon harten Wettbewerbsbedingungen würden durch diese Pflichten nochmals

verschärft. Für die Auskunftsdienste würden schon sehr strenge Anforderungen (z. B. betr.

Verfügbarkeit, Sprachangebot) gelten, die zu hohen Personal- und Infrastrukturkosten führen. Die Erfahrung zeige, dass eine sekundengenaue Abrechnung zu höheren Preisen führe, da der

Sekundenpreis angehoben werden müsste, was wiederum zu einer Kette negativer Reaktionen führe (Volumenrückgang, Qualitätsverlust, Preiserhöhungen, Entlassungen).

Teldas erachtet die technische Implementierung der sekundengenauen Abrechnung mit einer

Übergangsfrist als problemlos umsetzbar.

Asut, Salt, Swisscom und Teldas sehen die hohen Betriebs- und Implementierungskosten für das in Absatz 4 vorgesehene Tarifabfragesystem in keinem Verhältnis zu einem allfälligen Nutzen. Die Informationen aus der Branchenlösung TSP INet-Server, die in Bezug auf die Mehrwertdienste zudem systembedingt unvollständig seien, müssten für die Endkundinnen und Endkunden aufwändig

aufbereitet werden. Die Fernmeldedienstanbieterinnen sehen keinen Handlungsbedarf. Die geltende Preis- und Transparenzvorschriften hätten sich bewährt. Auch sei die Preisangabe nur in

Ausnahmefällen Gegenstand von Beschwerden.

Asut, economiesuisse, Salt und Swisscom machen sinngemäss geltend, dass Offline B

verrechnete Verbindungen beschwerdefrei liefen und hauptsächlich für Warteschlaufen genutzt würden. Das Anbieten von kostenlosen Warteschlaufen liege im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten. Artikel 39b Absatz 2 FDV sei deshalb ersatzlos zu streichen. AP dialog fordert, dass Kurznummern aus den Regelungen explizit exkludiert werden.

Art. 40 Sperrung des Zugangs zu Mehrwertdiensten

Die Stadt Lausanne und Salt begrüssen die neue Möglichkeit, dass Nummern des Typs 0900, 0901 und 0906 einzeln je Typ gesperrt werden können. Für Salt wäre eine entsprechende Lösung auch für die über Kurznummern erbrachten Mehrwertdienste wünschenswert.