Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/78: Revision der Verordnungen zum Fernmeldegesetz (FMG) · 29 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 25Fedlex · Ergebnisbericht
Revision der FMG-Verordnungen – Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
Art. 27a Vorführung
AR, BL, GE, NE, NW, SG, SO, SZ, ZG, KKJPD, KKPKS und Polizia TI verlangen eine
Neuformulierung dieser in ihren Augen zu restriktiven Bestimmung, da Vorführungen nicht oder nur mit grossem Aufwand durchgeführt werden könnten.
3.6 Verordnung über die elektromagnetische Verträglichkeit (VEMV)
Art. 15 Für den Einbau in eine bestimmte ortsfeste Anlage bestimmte Geräte
Der Kanton ZG fordert, dass Geräte, die mit Mobilfunkanlagen in Verbindung stehen, weiterhin eine Dokumentationspflicht erfüllen müssten.
3.7 Verordnung über die Gebühren im Fernmeldebereich (GebV-FMG)
Allgemeine Bemerkungen
Asut, Salt und Sunrise weisen im Zusammenhang mit der Revision der GebV-FMG auf eine für sie problematische Entwicklung beim Mobil- und Richtfunk hin. Diese ergebe sich aufgrund des
technischen Fortschritts und der allgemeinen Marktentwicklung im Bereich des Mobilfunks und werde sich in den nächsten Jahren weiter akzentuieren, sofern der Verordnungsgeber nicht Gegensteuer gebe. Gemäss ihren Berechnungen und Prognosen sei mit einem starken Anstieg der
Verwaltungsgebühren sowohl beim Mobil- wie auch beim Richtfunk zu rechnen. Dies stelle das Kostendeckungs- und das Äquivalenzprinzip in Frage. Asut, Salt und Sunrise ersuchen daher den Verordnungsgeber, sich dieser problematischen Entwicklung bei der Gebührenordnung dringlich anzunehmen. Sie schlagen vor, die Anpassung der fraglichen Gebührenmodelle im Rahmen einer separaten Revision anzugehen, damit die nötigen Grundlagen und Lösungsansätze – auch unter Einbezug der betroffenen Abgabepflichtigen – erarbeitet werden könnten.
Art. 38 Befreiung von Verwaltungsgebühren
Die Kantone AI, AR, BL, NE, NW, SG, SO, SZ, UR, VS, ZG sowie AGV, FKS, GDK, GVTG, GVZG, IVR, KKJPD, KKPKS, Polizia TI, RK MZF, SFV und SGVSO begrüssen Artikel 38. Damit werde Artikel 40 Absatz 1bisdes revidierten FMG konsequent umgesetzt.
Art. 45 Verwaltung von Adressierungselementen
Der AeCS hat mit Befriedigung zur Kenntnis genommen, dass die GebV-FMG zu einer gewissen finanziellen Entlastung der Luftfahrzeughalter führt. Gleichwohl fragt er sich, inwieweit die in Artikel 45 Absatz 7 GebV-FMG vorgesehene jährlich wiederkehrende Gebühr zu rechtfertigen sei. Dabei handle es sich eher um eine Steuer als um eine Gebühr, was eine entsprechende gesetzliche Grundlage voraussetzen würde. Sofern an der Gebühr festgehalten werden sollte, erachtet er es als angebracht, zumindest in den Erläuterungen nähere Ausführungen dazu anzubringen.