Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/78: Revision der Verordnungen zum Fernmeldegesetz (FMG) · 29 Seiten
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Revision der FMG-Verordnungen – Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
betreffend die Kostentransparenz bei Mehrwertdiensten. Gemäss dem Kanton TI werden die Aspekte Konsumenten- und Datenschutz der letzten Teilrevision des Fernmeldegesetzes präzisiert.
ZG und CVP geben ihrer Sorge um die Stabilität der Telekommunikationsnetze und des
Notrufzugangs Ausdruck. Sie erwarten angemessene Massnahmen von Swisscom, Bund und
Kantonen.
Die CVP begrüsst die Massnahmen in den Bereichen Roaming (Kostenschutz), Jugendschutz (Schutz vor Erwachsenenunterhaltung, Kostenschutz) sowie allgemeinem Konsumentenschutz (allg. betr. Mehrwertdienste). FDP, SVP und economiesuisse bemängeln die Regulierungsdichte oder stellen die technische Praxistauglichkeit und die Notwendigkeit, neue Bestimmungen einzuführen, in Frage. Ebenso wird die Delegation an den Bundesrat und die Verwaltung kritisiert (economiesuisse).
Der SGV hält viele der zur Vernehmlassung unterbreiteten Regelungen für überdimensioniert. Sie würden über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen und somit unnötige Regulierungskosten verursachen.
Der SSV begrüsst die neuen Bestimmungen zur Stärkung des Konsumentenschutzes (betr.
Mehrwertdienste, Bekämpfung unlauterer Verkaufsmethoden, Veröffentlichung der Fallstatistik durch ombudscom). Ebenso heisst die EMEK die Anpassungen gut, die sich mit den Überlegungen der Kommission decken.
Salt kritisiert, dass einige Massnahmen schwerwiegende und unverhältnismässige Eingriffe in die Wirtschafts- und Eigentumsfreiheit der Fernmeldedienstanbieterinnen (FDA) darstellen würden.
Ebenso sind SUISSEDIGITAL+ und Sunrise der Ansicht, dass nicht alle Änderungsvorschläge verhältnismässig, technisch einfach umsetzbar sowie auch finanzierbar seien. Sie stellen den
Mehrnutzen für die Konsumentinnen und Konsumenten in Frage beziehungsweise befürchten, dass die Massnahmen gar zur Verteuerung der Angebote führen könnten. SUISSEDIGITAL+ findet, dass der durch das revidierte FMG gegebene Handlungsspielraum des Verordnungsgebers eher maximal als optimal ausgeschöpft werde.
Ombudscom begrüsst die Vorschriften zur Preistransparenz sowohl im Bereich von Roaming wie auch bei den Mehrwertdiensten.
AM Auto Moto, ImmoArena24 und Plouder+MARIGO weisen darauf hin, dass mit der Verschärfung im Bereich Werbeanrufe, eine kostengünstige Akquisitionsmöglichkeit für kleine und mittlere
Unternehmen wegfallen beziehungsweise keine Kaltakquisition mehr möglich sein werde.
Plouder+MARIGO sieht zudem eine Begünstigung der grossen FDA, da vor allem kleinere die auferlegten Pflichten kaum würden umsetzen können.
Economiesuisse, SUISSEDIGITAL und Quickline können nicht nachvollziehen, warum der Bund selbst auf eine einfache Regulierungsfolgenabschätzung verzichtet hat. Zusammen mit asut,
Swisscom und UPC fordern sie zudem eine Frist von mindestens 9 Monaten für die Umsetzung der neuen Bestimmungen. Gemäss Salt and Sunrise sollte die Vollzugsfrist mindestens 12 Monate betragen. Andere Teilnehmende (AM Auto Moto, AP Dialog, ImmoArena24, Plouder+MARIGO, Teldas) schlagen eine Frist zwischen 9 Monaten und 3 Jahren für das Inkrafttreten der neuen
Anforderungen in den Bereichen Telemarketing und Mehrwertdienste vor. Ausserdem verlangen asut, economiesuisse, SUISSEDIGITAL, Quickline und Swisscom eine Beteiligung der betroffenen Kreise an der Ausarbeitung der technischen und administrativen Vorschriften (TAV).