Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/14: Revision des Energiegesetzes (Fördermassnahmen ab 2023) · 34 Seiten
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angewiesen. Die nachfolgende Abbildung bietet einen groben Überblick über die heutigen und die geplanten Förderinstrumente.
Abbildung 2: Übersicht Förderinstrumente: heute und geplant
Für die Vernehmlassungsvorlage werden die Werte für das Jahr 2050 aus der Botschaft vom 4. September 201314 zum neuen EnG übernommen. Da mit der Ausrichtung des Energiesystems auf das neue Klimaziel «Netto-Null Treibhausgasemissionen bis 2050» mit einem erhöhten Strombedarf gerechnet werden muss, ist der Wert zu den neuen erneuerbaren Energien allerdings voraussichtlich zu tief. Deshalb wird im Rahmen der laufenden Aktualisierung der Energieperspektiven des BFE, auf welche sich schon die bisherigen Werte stützen, ein zusätzlicher Ausbaupfad berechnet. Dabei wird ein Ausbau betrachtet, der notwendig ist, um im Jahr 2050 über das Jahr gesehen den Strombedarf der Schweiz decken zu können. Dies im Sinne des Beitrags der Schweiz, dem erhöhten Strombedarf aufgrund der Dekarbonisierung des Energiesystems Rechnung zu tragen. Erste Abschätzungen zeigen, dass der Zielwert 2050 auf dieser Grundlage in der Grössenordnung 50 Prozent höher ausfallen dürfte als der bisherige Wert aus der Botschaft vom 4. September 2013 zum neuen EnG. Die Gesetzesvorlage wird nach der Vernehmlassung entsprechend angepasst werden. Es könnte sich zudem aufdrängen, aufgrund der aktualisierten Energieperspektiven auch die Verbrauchsrichtwerte anzupassen.
14 BBl 2013 7561, hier 7594