Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/14: Revision des Energiegesetzes (Fördermassnahmen ab 2023) · 34 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 8Fedlex · Erläuternder Bericht

Es war dem Bundesrat seit Beginn der Förderung der erneuerbaren Energien ein zentrales Anliegen, dass diese möglichst effizient erfolgt. Pro eingesetztem Franken soll möglichst viel Zubau erreicht werden. Aufgrund der Erfahrungen im In- und Ausland konnten in diesem Bereich in den vergangenen Jahren neue Erkenntnisse gewonnen werden. Diese will der Bundesrat nun umsetzen. Insbesondere sollen Auktionen bei der Vergabe der Einmalvergütungen an grosse Photovoltaikanlagen und die Ablösung des Einspeisevergütungssystems durch Investitionsbeiträge zu einer Effizienzsteigerung beitragen. Infrastrukturanlagen der öffentlichen Hand (Kehrichtverbrennungsanlagen, Abwasserreinigungsanlagen), welche ihren Betrieb mit verursachergerechten Entsorgungsgebühren finanzieren können, sollen für ihre Stromerzeugung nicht mehr unterstützt werden. Unter anderem wird dank dieser effizienzsteigernden Massnahmen unter neuem Recht mehr Förderung möglich sein, ohne dass der Netzzuschlag erhöht werden muss. Wichtig für eine effiziente Förderung ist auch deren Konstanz über die Zeit, um stabile und verlässliche Investitionsbedingungen zu schaffen.

1.2 Geprüfte Alternativen und gewählte Lösung

In der im Winter 2018/2019 durchgeführten Vernehmlassung zur Revision des Stromversorgungsgesetzes vom 23. März 20077 (StromVG; siehe dazu Kap. 2) wurden als mögliche Unterstützungsmassnahmen zugunsten der erneuerbaren Energien diverse Vorschläge eingebracht (Kapazitätsmärkte, Quotenmodell u. a.). Die Einführung solcher Modelle würde einer grundlegenden Änderung des Fördersystems gleichkommen. Für den Zubau an erneuerbaren Energien hätte ein solcher Systembruch negative Auswirkungen. Für Projektanten ist Kontinuität und Vorhersehbarkeit bei der Förderung entscheidend.8 Der Bundesrat baut darum bewusst auf den bestehenden Förderinstrumenten auf und entwickelt diese weiter, anstatt ein grundlegend neues System anzustreben (vgl. dazu auch Kap. 4.1.2). Es ist auch darauf hinzuweisen, dass die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) am 10. Februar 2020 einstimmig beschlossen hat, die Einmalvergütungen für Photovoltaikanlagen weiter zu stärken.9 Sie hat sich damit im Grundsatz klar für eine Weiterführung des bisherigen Fördersystems ausgesprochen.

1.3 Verhältnis zur Legislaturplanung und zur Finanzplanung sowie zu Strategien des Bundesrates

Die Vorlage ist in der Botschaft vom 29. Januar 202010 zur Legislaturplanung 2019 bis 2023 angekündigt. Sie ist Teil der Umsetzung der Energiestrategie 2050, indem

7 SR 734.7

8 Vgl dazu Schleiniger und Winzer (2018), Zukünftiges Marktdesign für erneuerbare Energien in der Schweiz, Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften

9 Parlamentarische Initiative «Unterstützung für Fotovoltaikanlagen ohne Eigenverbrauch» (20.401)

10 BBl 2020 1777, hier 1862