Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/14: Revision des Energiegesetzes (Fördermassnahmen ab 2023) · 34 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 16Fedlex · Erläuternder Bericht
4.1.3 Auktionen für grosse Photovoltaikanlagen
Für grosse Photovoltaikanlagen sollen die Förderbeiträge der Einmalvergütung durch Auktionen festgelegt werden können17. Dabei kann der Bundesrat Auktionen für Anlagen mit und ohne Eigenverbrauch separat einführen. Letztere haben Priorität, weil diese Anlagen im aktuellen Umfeld kaum realisiert werden und so mittels der Auktionen gezielt neue Potenziale erschlossen werden können. Dafür muss die Höchstgrenze der Einmalvergütung, gemessen an den bei der Inbetriebnahme massgeblichen Investitionskosten von Referenzanlagen, für Anlagen ohne Eigenverbrauch von 30 auf 60 Prozent erhöht werden. Dies ist notwendig, da dieser Anlagetyp nicht von den Vorteilen des Eigenverbrauchs (auf eigenverbrauchte Elektrizität sind keine Netznutzungsentgelte oder Abgaben geschuldet) profitiert, da beispielsweise der Stromverbrauch vor Ort zu gering ist. Durch die Vergabe der Einmalvergütung mittels Auktionen soll die Fördereffizienz erhöht werden, da so die günstigsten Anlagen in diesem Segment den Zuschlag erhalten.
Bei den Auktionen ist der angebotene Fördersatz pro Kilowatt das Hauptzuschlagskriterium, der Bundesrat kann weitere Kriterien festlegen (bspw. der Beitrag einer Photovoltaikanlage zur Stromproduktion im Winterhalbjahr). Teilnahmeberechtigt bei den Auktionen sollen baureife Projekte an einem spezifischen Standort sein, die sich noch nicht in der Umsetzung befinden. Für den Fall, dass die in der Auktion vom BFE verlangten Produktionsziele nicht erreicht, geforderte Realisierungsfristen nicht eingehalten oder sonstige verlangte Eigenschaften nicht erfüllt werden, kann der Bundesrat Sanktionen für die Teilnehmenden vorsehen.
Wie weiter oben erwähnt hat die UREK-N am 10. Februar 2020 einstimmig beschlossen, eine Initiative auszuarbeiten, die ebenfalls die Einführung von Auktionen für die Vergabe von Einmalvergütungen für grosse Photovoltaikanlagen ohne Eigenverbrauch fordert.
4.1.4 Wasserkraft
Die Potenzialstudie 2019 des BFE18 hat gezeigt, dass die Grosswasserkraft für den Zubau der Wasserkraft wesentlich ist, die Speicherkraftwerke ein für die Versorgungssicherheit zentrales Element sind und die speicherbare Produktion weiter ausgebaut werden muss. Verschiedene Studien zeigen, dass die Nutzung zukünftig neu entstehender Gletscherseen oder eisfrei werdender Gebiete ein massgebliches Potenzial für die Erreichung dieser Ziele bildet. Für die auf Grund des Gletscherrückganges eisfrei werdenden Landschaften werden dabei die verschiedenen Interessen bezüglich ihrer Nutzung und ihres Schutzes geklärt werden müssen, damit hier Planungssicherheit besteht und damit das effektiv zu erwartende Potential beziffert und realisiert werden kann.
17 Gemäss Energieförderungsverordnung werden Anlagen ab einer Leistung von 100 kW als grosse Anlagen betrachtet.
18 Wasserkraftpotenzial der Schweiz, Abschätzung des Ausbaupotenzials der Wasserkraftnutzung im Rahmen der Energiestrategie 2050, 2.9.2019