Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/14: Revision des Energiegesetzes (Fördermassnahmen ab 2023) · 34 Seiten
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4.1.2 Ablösung des Einspeisevergütungssystems durch Investitionsbeiträge
Nachdem das Parlament mit der Totalrevision des EnG das Auslaufen des Einspeisevergütungssystems (KEV) beschlossen hatte, sind viele Projektanten von Wasserkraft- und Biomasseanlagen auf die neuen Investitionsbeiträge umgestiegen. Wo der Investitionsbeitrag hoch genug war (insbesondere bei Erweiterungen von Kleinwasserkraftwerken, für welche bis zu 60 Prozent der Investitionskosten gezahlt werden), fanden sich genügend Interessenten, die bereit waren, mit dem neuen Förderinstrument neue Projekte in Angriff zu nehmen. So konnte das BFE seit dem Inkrafttreten des totalrevidierten EnG Förderzusagen im Umfang von ca. 165 Millionen Franken an rund 35 Projekte erteilen. Ein Investitionsbeitrag erlaubt es, den kapitalintensiven Abschnitt des Baus einer Stromproduktionsanlage gezielt und massgeschneidert finanziell zu unterstützen. Insbesondere Wasser- und Windenergieanlagen benötigen in der Bauphase hohe Investitionen und können von Investitionsbeiträgen profitieren. Danach ist der Projektant im Gegensatz zur ehemaligen kostendeckenden Einspeisevergütung den Marktkräften ausgesetzt und optimiert den Anlagebetrieb und die Stromproduktion nach den Preisen am Energiemarkt, so dass beispielsweise zu den Zeiten mehr Elektrizität produziert wird, zu denen die Strompreise hoch sind und umgekehrt. Der Bund ist zudem nicht mehr über langjährige Vergütungsdauern an die Projekte gebunden und kann dafür neue Projekte unterstützen.
Auch das System der Einmalvergütungen (EIV) für Photovoltaikanlagen hat sich in den letzten Jahren bewährt. Seit 2014 steht die EIV für Anlagen mit einer Leistung von weniger als 30 kW zur Verfügung und seit 2018 auch für grössere Anlagen bis 50 MW. Die Ausdehnung der EIV auf grosse Anlagen hat dazu geführt, dass der Zubau der Photovoltaik 2019 so hoch war wie nie zuvor. Im europäischen Vergleich liegt die Schweiz bei der gesamthaft pro Kopf installierten Photovoltaik-Leistung mittlerweile auf Platz 5.
Dabei ist die Fördereffizienz im System der EIV besonders hoch, wie folgende Beispiele zeigen. Eine mittelgrosse Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 30 kW erhält in der Schweiz 2020 einen einmaligen Förderbeitrag von 11 200 Franken. In Deutschland erhält die Anlage eine Einspeisevergütung von umgerechnet 9.7 Rp./kWh über 20 Jahre, so dass für sie bei einem angenommenen Strommarktpreis von 5 Rp./kWh ein gesamter Förderbeitrag von knapp 28 380 Franken gezahlt wird. Der Förderbeitrag liegt also knapp dreimal so hoch wie für die Anlage in der Schweiz. Dieser Unterschied ist – neben der indirekten Förderung durch den Eigenverbrauch – auch auf das in der Schweiz effizientere Fördersystem zurückzuführen. Auch im Fall einer grossen Anlage mit einer Leistung von 1 MW ohne Eigenverbrauch, die mit den geplanten Auktionen mit z. B. 500 Franken pro kW gefördert werden könnte, läge der gesamte Förderbeitrag durch die EIV etwa 20 Prozent tiefer als bei einer allfälligen Förderung zum aktuellen Vergütungssatz der KEV von 9 Rp./kWh über 15 Jahre.
Generell ist zu beachten, dass gemäss internationalen Erfahrungen konstante Rahmenbedingungen bei der Förderung der erneuerbaren Energien die wichtigste Voraussetzung für eine stetige Entwicklung des Zubaus ist und deswegen an dem nun