Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/14: Revision des Energiegesetzes (Fördermassnahmen ab 2023) · 34 Seiten
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eingesetzt werden, sofern die über die ganze Förderperiode (2018-2035) vorgesehenen Mittel noch nicht ausgeschöpft sind.
Das UVEK bezeichnet die prioritären Anlagen. Als Kriterien kommen dabei Kennzahlen wie die zusätzliche Jahresproduktion (in der Grössenordnung von 100 GWh/a) oder eine substanzielle Speichererweiterung (in der Grössenordnung von 80 GWh/a) zur Anwendung. Dabei wird auch der Beitrag zur Winterproduktion berücksichtigt, welche insbesondere durch Speicherkraftwerke mit ihren gezielt einsetzbaren Kapazitäten gestärkt wird.
Mit der Festlegung eines prioritären Projekts durch das UVEK soll gleichzeitig die herausragende Bedeutung des Projekts für den Ausbau der Energieversorgung aus erneuerbaren Energien hervorgehoben werden. Das kann für Entscheidbehörden auch in ihrer Interessenabwägung hilfreich sein.
4.1.5 Projektierungsbeiträge für Wasserkraftanlagen Windenergie- und Geothermieanlagen
Die Entwicklung von Projekten für die Nutzung der Wasserkraft, der Windenergie und der Geothermie ist mit sehr hohen Planungskosten verbunden. Nicht selten scheitern vielversprechende Vorhaben an den langwierigen und kostspieligen Verfahren. Dies schreckt potenzielle Projektinitianten ab, neue Projekte auszulösen. Neu sollen Projektierungsbeiträge das Realisierungs- und das damit verbundene finanzielle Risiko reduzieren. Sie betragen maximal 40 Prozent der Projektierungskosten. Bei der Windenergie sind nur Beiträge an die Windmessungen vorgesehen. Gewährte Projektierungsbeiträge werden bei einer allfälligen späteren Zusicherung eines Investitionsbeitrags von diesem in Abzug gebracht.
4.1.6 Angaben zu serienmässig hergestellten Anlagen, Fahrzeugen und Geräten
Insbesondere bei den Fahrzeugen haben die einzelnen Staaten viel Spielraum, wie sie eine transparente Information der Kundinnen und Kunden am Verkaufspunkt und an Ausstellungen sicherstellen. Die Angaben von Verbrauch, CO2-Emissionen und Energieeffizienzkategorie in Werbung, Verkaufsunterlagen und Online-Medien, namentlich in Form der Energieetikette, sind ein zentrales Element für eine sparsame, effiziente und emissionsarme Energienutzung. Mit den vorgesehenen Anpassungen soll eine grössere Flexibilität bei der Ausgestaltung der Energieetikette und der Vorgaben für die Kundeninformation ermöglicht werden.
Die Anpassungen sollen erstens mehr Flexibilität bringen bei der Darstellung der Kosten (insbesondere der Treibstoff- und Stromkosten) bzw. der Einsparungen eines effizienten Fahrzeugs gegenüber einem Referenzmodell. Diese hat aus verhaltensökonomischer Sicht den stärksten Einfluss auf eine Verhaltensänderung hin zu einem effizienten Autokauf. Der Autokäuferin bzw. dem Autokäufer sollen dabei die Einsparungen bzw. die Mehrkosten aufgezeigt werden. Der ökonomische Nutzen wäre grundsätzlich auch für die Geräte-Etiketten interessant, er würde aber kaum ausgewiesen werden, da bei den Geräten im Unterschied zu den Fahrzeugen in der