Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/14: Revision des Energiegesetzes (Fördermassnahmen ab 2023) · 34 Seiten

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den Netzzuschlag. Dieser wird dazu nicht erhöht, jedoch entsprechend länger erhoben.

Die Verlängerung der Förderung führt zu mehr Planungssicherheit für Investoren. Das Gesetz soll eine Förderung bis 2035 vorsehen, also fünf Jahre länger als nach geltendem Recht. Damit wird Konsistenz mit den Ausbaurichtwerten bzw. -zielen des Energiegesetzes geschaffen, welche ebenfalls auf dieses Jahr ausgerichtet sind. Neu soll ein Ausbauziel für das Jahr 2050 Eingang ins Gesetz finden. Sollte sich abzeichnen, dass dieser nicht erreicht werden kann, wird der Bundesrat dem Parlament neue Massnahmen beantragen.

Die Vorlage wird im Weiteren zum Anlass genommen, weitere Verbesserungen von geringerer Tragweite vorzunehmen.