Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/14: Revision des Energiegesetzes (Fördermassnahmen ab 2023) · 34 Seiten
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sie die Erreichung der im Rahmen der Strategie festgelegten Ausbauziele für die erneuerbaren Energien unterstützt. Mit der verstärkten Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, welche die Elektrifizierung und damit die Dekarbonisierung ermöglicht, trägt die Vorlage auch zur Umsetzung der Klimastrategie 2050 bei. Sie steht im Weiteren auch in einem engen Zusammenhang mit der Strategie Nachhaltige Entwicklung.
1.4 Erledigung parlamentarischer Vorstösse
Der Bundesrat sieht vor, mit der Botschaft zur vorliegenden Revision die Abschreibung der folgenden parlamentarischen Vorstösse zu beantragen:
2018 M 18.3000 Investitionsanreize für den langfristigen Erhalt der Schweizer
Stromproduktionsanlagen
(S 5.3.18, UREK-S; N 11.9.18)
2019 M 19.3004 Langfristige Stromversorgungssicherheit. Sicherstellung und
Klärung der Verantwortlichkeiten
(S 18.6.19, UREK-S; N 9.12.19)
2019 M 19.3277 Holzenergiepotenzial ausschöpfen
(N 21.6.19, von Siebenthal; S 5.12.19)
Die beiden von der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S) eingereichten Motionen beauftragen den Bundesrat, dem Parlament Gesetzesänderungen vorzulegen, mit welchen langfristig Anreize zu Investitionen in Stromerzeugungsanlagen erhalten bzw. geschaffen werden. Begründet wird diese Forderung mit dem Erhalt der Stromversorgungssicherheit. Die bestehenden Investitionsanreize, welche sich bereits aus den Marktsignalen und Subventionen gemäss geltendem Recht ergeben, werden mit den Massnahmen der Vorlage zur Revision des EnG ergänzt. Damit sind beide Motionen erfüllt.
Bezüglich der zweiten Forderung der Motion 19.3004, der gesetzlichen Klärung der Rollen und Verantwortlichkeiten im Bereich der Stromversorgungssicherheit, führte das BFE im Sommer 2019 mit den betroffenen Kreisen einen Runden Tisch durch. Was dieses Thema betraf, wurde von keiner Seite gesetzgeberischer Handlungsbedarf festgestellt.
Die von Nationalrat Erich von Siebenthal eingereichte Motion beauftragt den Bundesrat, das Holzenergiepotenzial und damit die Energieressource Holz auszuschöpfen. Der Bundesrat sieht mit der vorliegenden Gesetzesrevision eine erhebliche Erhöhung der Investitionsbeiträge für Holzkraftwerke vor (bis max. 60 Prozent der anrechenbaren Kosten; vgl. Kap. 4.1.2). Für weitere Massnahmen zu Gunsten der energetischen Nutzung von Holz erkennt der Bundesrat keinen Bedarf. Er betrachtet die Motion als erfüllt.
Im Weiteren hat der Ständerat am 10. September 2019 die von Ständerat Damian Müller eingereichte Motion «Finanzielle Überbrückung für den Abbau der Wartelisten bei erneuerbaren Energien» (19.3742) angenommen. Mit dieser soll der Bundesrat beauftragt werden, die Möglichkeit einer vorübergehenden Verschuldung des