Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/14: Revision des Energiegesetzes (Fördermassnahmen ab 2023) · 34 Seiten
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Emissionen). Aufgrund des hohen Anteils der energiebedingten CO2-Emissionen am gesamten Treibhausgasausstoss der Schweiz hat dieser Beschluss direkte Auswirkungen auf die Energiepolitik des Bundesrates. Um das neue Netto-Null-Ziel zu erreichen, ist eine Dekarbonisierung der Energieversorgung – insbesondere im Verkehr und im Gebäudebereich – erforderlich. Die Dekarbonisierung wiederum hat eine stärkere Elektrifizierung zur Folge. Als praktische Beispiele können die starke Zunahme der Elektromobilität oder die flächendeckende Wärmeversorgung mittels Wärmepumpen genannt werden. Es ist davon auszugehen, dass diese Entwicklungen zu einer erheblichen Steigerung des Stromverbrauchs führen werden, selbst wenn gleichzeitig Massnahmen für mehr Energieeffizienz umgesetzt werden.
Der Bundesrat strebt an, insbesondere den Ausbau der Photovoltaik zu beschleunigen. Ausgehend vom Zubau von 271 MW im Jahr 2018 soll dieser mittelfristig auf 600 bis 700 MW pro Jahr steigen. Nach dem vollständigen Abbau der Warteliste für die Einmalvergütung kann ab 2022 mit den bestehenden Fördermitteln je nach Höhe der Förderbeiträge bis 2035 ein Zubau von jährlich 500 bis 600 MW bewirkt werden. Für die Auktionen von Einmalvergütungen für grosse Anlagen ohne Eigenverbrauch sind zusätzliche Mittel vorgesehen (siehe Kapitel «Grundzüge der Vorlage» weiter unten), mittels derer in diesem Marktsegment ein weiterer jährlicher Zubau von etwa 100 bis 130 MW unterstützt werden kann. So könnte bis 2035 die jährliche Elektrizitätsproduktion aus Photovoltaik auf rund 13 TWh gesteigert werden. Der bisherige und der geplante Zubau gemäss der aktuellen Budgetplanung ist in folgender Abbildung ersichtlich. Um den Ausbau der Photovoltaik zu beschleunigen, wird das BFE die Kommunikation über das Programm EnergieSchweiz verstärken (v.a. für die Nutzung grosser Dächer im Bereich Landwirtschaft sowie Industrie und Dienstleistungen) und auf einen Abbau von administrativen Hürden sowie eine Vereinfachung der Prozesse (durch Digitalisierung) hinarbeiten.
Abbildung 1: Bisheriger und geplanter Zubau der Photovoltaik in der Schweiz