Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/14: Revision des Energiegesetzes (Fördermassnahmen ab 2023) · 34 Seiten

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Netzzuschlagsfonds zu prüfen, um Finanzierungsspitzen auszugleichen, wenn diese kurzfristig die Einnahmen aus dem Netzzuschlag übersteigen. Der Bundesrat hat dieses Anliegen bereits eingehend geprüft und kommt zum Schluss, dass das Verschuldungsverbot des Netzzuschlagsfonds nach Artikel 37 Absatz 4 EnG beizubehalten ist. Die bis zum Inkrafttreten dieser Vorlage kumulierten Reserven werden zusammen mit den jährlichen Einnahmen die erwarteten Ausgaben aus den Verpflichtungen bis zum Auslaufen des Fördersystems aller Voraussicht nach decken können. In dieser Planung ist der Abbau der Wartelisten bereits vorgesehen. Es ist somit aus heutiger Sicht ausgesprochen unwahrscheinlich, dass die Reserven des Fonds vollständig aufgebraucht werden. Nur bei unerwarteten Entwicklungen der Rahmenbedingungen (z.B. bei einem Strompreiszerfall mit anschliessend entsprechend höheren Einspeisevergütungen) könnte der Fall eintreten, dass die Reserven sowie die laufenden Einnahmen aus dem Netzzuschlag nicht ausreichen, alle Ausgaben zu decken. Soweit ein solcher Liquiditätsengpass nicht durch andere Massnahmen abgewendet werden kann, müsste der Bund im Ausmass der entstehenden Unterdeckung gegenüber dem Fonds in Vorschuss treten. Dieser Vorschuss müsste so rasch als möglich durch entsprechende Minderausgaben bei neuen Investitionsbeiträgen wieder kompensiert werden.

2 Vorverfahren, insbesondere Vernehmlassungsverfahren

Der Bundesrat hat am 17. Oktober 2018 eine Vorlage zu einer Revision des StromVG in die Vernehmlassung geschickt. Diese sieht – neben Verbesserungen im Bereich der Stromnetze (vgl. etwa Flexibilitätsregulierung, Tarifierung, Messwesen, Datahub) – insbesondere auch die vollständige Marktöffnung vor. Sie hat namentlich die langfristige Gewährleistung der Stromversorgungssicherheit zum Ziel.11 Dazu soll mit der Revision – zusätzlich zu den bestehenden Mechanismen – eine Speicherreserve eingerichtet werden. Weiter ist von der Dynamik in einem geöffneten Strommarkt eine Stärkung der erneuerbaren Energien und damit auch der Versorgungssicherheit zu erwarten. Sowohl Speicherreserve als auch Marktöffnung wurden von einer Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer begrüsst. Gleichzeitig verlangte eine Mehrheit allerdings darüber hinausgehende Massnahmen, um die Versorgungssicherheit zu stärken. Konkret genannt wurde in einer Vielzahl von Stellungnahmen die Schaffung von mehr Investitionsanreizen bspw. im Sinne von Investitionsbeiträgen. Damit wurde der hauptsächliche Gegenstand der vorliegenden Revision schon einmal breit in einer Vernehmlassung diskutiert. Da allerdings verschiedene Neuerungen vorgeschlagen werden, hat der Bundesrat am 27. September 2019 das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragt, den vorliegenden Vernehmlassungsentwurf zur Revision des EnG zu erarbeiten.12

11 www.admin.ch > Bundesrecht > Vernehmlassungen > Abgeschlossene Vernehmlassungen > 2018 > UVEK; vgl. dazu v. a. Kapitel 1.2 des erläuternden Berichts zur Vernehmlassungsvorlage.

12 Vgl. dazu die Medienmitteilung des Bundesrates vom 27. September 2019