Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/43: Bundesgesetz über die Entlastung der Unternehmen von Regulierungskosten (Unternehmensentlastungsgesetz) · 31 Seiten
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und hängt von der Art künftiger Vorlagen ab. Die transparente Offenlegung der Regulierungskosten allein führt jedoch noch zu keiner regulatorischen Entlastung von Unternehmen. Dazu müssen die Vorlagen entweder durch die Bundesverwaltung selbst oder im Bundesrat oder Parlament entsprechend angepasst oder ganz verworfen werden. Am wahrscheinlichsten ist diesbezüglich ein zusätzlicher Effekt innerhalb der Bundesverwaltung. Die im Rahmen der RFA durchgeführten Interviews bestätigten den Eindruck, dass die Verwaltung für zielführende Vereinfachungsmassnahmen für Unternehmen grundsätzlich sehr offen ist. Die verstärkte Wahrnehmung dieser Thematik führt so potenziell zu einer präventiven Reduktion von Regulierungen, welche die Unternehmen überproportional belasten.
In der Vergangenheit durchgeführte Beispiele von Kostenschätzungen zeigen, dass es bereits genügt, in wenigen Fällen eine kostengünstigere Alternative für Unternehmen zu finden, um die zusätzlichen Ausgaben auf Seite der Verwaltung auszugleichen. Beispielsweise konnte bei der Revision des Lebensmittelrechts aufgrund der Kostenschätzung durch eine Verlängerung der Übergangsfristen 140 Millionen Franken eingespart werden.72 Der Nutzen des Monitorings manifestiert sich hauptsächlich indirekt und ist eng mit den Auswirkungen der geplanten Ex-post-Bereichsstudien verknüpft. Hinzu kommt, dass das Monitoring die Datenbasis bereitstellt, um eine fundierte Evaluation der Wirkung aller geplanten Massnahmen des Unternehmensentlastungsgesetzes und der Regulierungsbremse durchführen zu können und etwaige Anpassungen oder Verschärfungen in die Wege zu leiten (Evaluationsklausel). Für das Monitoring als einer Art Bindeglied zwischen der Ex-ante-Kostenschätzung und den geplanten Bereichsstudien wird, unter der Annahme geringer zusätzlicher Kosten, mit einem positiven Kosten-Nutzen-Verhältnis gerechnet.
Weiter könnte es aufgrund der vermehrt durchgeführten Regulierungskostenschätzungen zu Mehrkosten bei den Unternehmen kommen. Die von der Bundesverwaltung publizierten Methodik zur Schätzung der Regulierungskosten73 sieht bei grösseren Vorlagen vor, die in Experteninterviews ermittelten Schätzungen durch Unternehmensbefragungen zu validieren. Bei vermehrten Unternehmensbefragung wäre theoretisch in der Summe sogar eine Mehrbelastung der Unternehmen möglich. Da bei den meisten der bedeutenden Vorlagen dieses Vorgehen jedoch bereits der Praxis entsprechen sollte, die neuen RFA-Richtlinien ohnehin Kostenschätzungen bei grösseren Vorlagen vorsehen und die Teilnahme an Befragungen für die Unternehmen freiwillig ist, wird die dadurch entstehende administrative Belastung als sehr gering eingeschätzt.
Bei den Bereichsstudien ist der zentrale Wirkungskanal die Umsetzung der im Rahmen der Studien erarbeiteten Entlastungsmöglichkeiten für Unternehmen. Mit Hilfe des geplanten Monitorings können zudem gezielt Bereiche mit viel Entlastungspotenzial identifiziert und im Rahmen der Studien untersucht werden. Als positive Nebenwirkung besteht die Möglichkeit, dass Bundesstellen durch die Bereichsstudien angeregt werden, weitere regulatorische Entlastungsmassnahmen zu prüfen.
Die zentrale elektronische Plattform startete im November 2017 mit den Behördenleistungen, die für die Gründung einer Firma benötigt werden, sowie mit Mutationen beim Handelsregister und mit Mehrwertsteuer-Transaktionen für bestehende Unternehmen. In der Legislaturperiode 2020–2023 wird das Angebot an Behördenleistungen für bestehende Unternehmen stark ausgebaut und die Plattform laufend optimiert. Aufgrund der kurzen Zeitspanne seit der Lancierung der Plattform konnte der Nutzen für bestehende Unternehmen noch nicht vollständig empirisch quantifiziert werden.
Eine Studie der Universität St. Gallen von 2018 "Nutzenbewertung EasyGov und KMU Portal" hat basierend auf der Wirkungsmessung der Vorgängerplattform StartBiz.ch den Nutzen der zentralen elektronischen Plattform anhand der damaligen Nutzerzahlen (ca. 7500 registrierte Unternehmen) geschätzt.74 Bezogen auf die Erfahrungswerte von StartBiz kann eine Unternehmensgründung über die zentrale Plattform im Schnitt in einem Drittel der Zeit und mit der Hälfte der Kosten durchgeführt werden. Die zentrale Plattform erbringt so allen Gründerinnen und Gründern, die über die angebotenen Dienste Behördenkontakte online abwickeln, einen monetarisierten Nutzen in Höhe von durchschnittlich etwa 2300 Franken. Den Gesamtnutzen der zentralen Plattform für all seine damaligen Nutzerinnen und Nutzer berechnet die Studie auf rund 6,3 Millionen Franken pro Jahr. Dies schliesst auch jene Unternehmen ein, die ausschliesslich Informationsangebote oder Pflichtenklärungen in Anspruch nahmen. Grössere Synergie- und Effizienzgewinne kommen hauptsächlich bei der Nutzung mehrerer Behördenleistungen sowie bei mehrmaliger Nutzung zum Tragen.
Die Covid-19-Krise hat die Digitalisierung vieler KMU beschleunigt. Dies hat sich auf die Anzahl registrierter Firmen positiv ausgewirkt. Das Angebot wird unterdessen von über 36 000 Unternehmen75 (Stand: Ende Jan. 2021) genutzt. Eine externe Studie zu den Auswirkungen des vorliegenden Gesetzes76 schätzt den aktuellen jährlichen Nutzen der zentralen elektronischen Plattform auf 25,5 Millionen Franken, was die jährlichen Betriebskosten (2019 entfielen 1,3 Millionen Franken auf den Betrieb) bei Weitem übersteigt. Eine genauere Nutzenschätzung wird mit der nächsten Studie der Universität St. Gallen Ende 2021 vorliegen.
Angesichts der vielen bereits geplanten oder angedachten Ausbauschritte dürften die Nutzerzahlen in den kommenden Jahren weiter deutlich zulegen. Der Nutzen der Plattform wird also auch künftig weiter steigen. Mit dem vorliegenden Gesetz kann der Ausbau potenziell schneller voranschreiten. Dieser zusätzliche Nutzeneffekt lässt sich aber nicht beziffern.
5.4 Auswirkungen auf die Gesellschaft
Das Unternehmensentlastungsgesetz hat keine direkte Auswirkung auf die Gesellschaft. Weil die Regulierungskosten mehr Transparenz und damit unter Umständen ein erhöhtes Gewicht bei den Entscheiden von Bundesrat und Parlament erhalten, ist es denkbar, dass es in Einzelfällen zu Anpassungen an Vorlagen kommt. Denkbar sind Vereinfachungen, aber allenfalls auch eine Anpassung, die den angestrebten Nutzen einer Vorlage mit gesellschaftspolitischen Zielen vermindert oder die Kosten verlagert. Es ist umgekehrt auch denkbar, dass die Diskussion über die Kosten einer Vorla-
72 Oesch T., Gehrig M., Küng V. und Graff A.L. (2015), Regulierungsfolgenabschätzung zum neuen Lebensmittelrecht (S.67).
73 SECO (2020), Leitfaden zur Schätzung der Regulierungskosten.
74 IMP-HSG (2018): Nutzenbewertung EasyGov und KMU Portal, von www.kmu.admin.ch > Aktuell > Publikationen > E-Government.
75 In dieser Zahl nicht inbegriffen sind Unternehmen, welche Prozesse im öffentlichen Bereich von EasyGov abwickeln. Das betrifft insbesondere die COVID-19-Kreditgesuche sowie die Startup-Bürgschaften. Zu den 36 000 registrierten Unternehmen kommen somit rund 160 500 weitere Unternehmen hinzu, welche ein COVID-Kreditgesuch oder eine Startup-Bürgschaft via EasyGov beantragt haben.
76 Ecoplan (2021), Auswirkungen des Unternehmensentlastungsgesetzes und der Regulierungsbremse.