Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/43: Bundesgesetz über die Entlastung der Unternehmen von Regulierungskosten (Unternehmensentlastungsgesetz) · 31 Seiten

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Vorentwurf

und erläuternder Bericht

zum Bundesgesetz über die Entlastung der Unternehmen von Regulie-

rungskosten (Unternehmensentlastungsgesetz, UEG)

Übersicht

Ziel dieses Gesetzes ist der Abbau von administrativen Belastungen und die Reduktion von Regulierungskosten für Unternehmen. Es werden Grundlagen für eine effiziente Regulierung geschaffen und konkrete Instrumente und

Entlastungsmassnahmen – Prüfpflichten, Regulierungskostenschätzung, ein Monitoring der Belastung, Bereichs-

studien – sowie die Einrichtung einer zentralen elektronischen Plattform für Unternehmen zur Abwicklung von Behördenkontakten gesetzlich verankert. Dabei sollen die Ziele der Regulierung nicht ausser Acht gelassen werden.

Ausgangslage

Eine tiefe Regulierungsbelastung der Unternehmen ist ein zentrales Element für gute wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Parlament und Wirtschaft verlangen seit mehreren Jahren wirksame Massnahmen für die administrative Entlastung von Unternehmen. Während aus Unternehmensbefragungen hervorgeht, dass die administrative Belastung weiterhin eine bedeutende Sorge für die Unternehmen darstellt, existieren nur ansatzweise objektive Daten zur effektiven Kostenbelastung.

Die Motion 16.3388 Sollberger «Entwurf für ein Bundesgesetz über die Reduktion der Regelungsdichte und den Abbau der administrativen Belastung für Unternehmen» beauftragt den Bundesrat, ein Bundesgesetz über die Reduktion der Regelungsdichte und den Abbau der administrativen Belastung für Unternehmen generell, aber insbesondere der kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) auszuarbeiten, und dem Parlament einen entsprechenden Entwurf vorzulegen.

Inhalt der Vorlage

Massnahmen für eine effektive Entlastung im Sinne der Motion können einerseits bei neuen Regulierungen und andererseits bei bestehender Regulierung ansetzen. Dabei muss der Nutzen der Regulierung immer auch berücksichtigt werden, und das grundlegende Ziel der Regulierung soll nicht ausser Acht gelassen werden. Innerhalb des bestehenden Systems sollen neue Grundlagen zur Verbesserung der Transparenz und zur konkreten Entlastung der Unternehmen geschaffen werden.

Durch die Verankerung von Grundsätzen und Prüfpflichten wird sichergestellt, dass neue Regulierungen effizient und insbesondere für KMU administrativ schlank ausgestaltet werden. Mit systematischen Regulierungskostenschätzungen wird sichergestellt, dass objektive Daten zur Regulierungsbelastung erhoben werden. Weiter soll die bestehende Regulierung auf ihre Wirtschaftlichkeit und auf mögliche Entlastungen überprüft werden. Zur direkten Entlastung der Unternehmen gehören insbesondere auch effiziente elektronische Unternehmensprozesse, wie sie mit den Bestimmungen für eine zentrale elektronische Plattform zur Abwicklung von Kontakten zwischen Unternehmen und Behörden (nachfolgend: zentrale elektronische Plattform) angestrebt werden.

Der Vorentwurf des Bundesgesetzes über die Entlastung von Unternehmen basiert auf sechs Eckpunkten:

- Grundsätze für eine gute Regulierung, die zu effizienteren und administrativ schlankeren Regulierungen führen

- die Pflicht, Vereinfachungsmassnahmen für Unternehmen bei neuen Rechtssetzungsvorlagen zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten

- die Regulierungskostenschätzung neuer Regulierungen für Unternehmen, um die politischen Entscheidungsträger über die Folgekosten zu informieren

- ein Monitoring der Belastung durch Regulierungskosten, das die Entwicklung der neuen Be- und Entlastung nachvollziehbar darstellt

- Bereichsstudien, in denen einzelne Regulierungsbereiche evaluiert, Entlastungspotenzial identifiziert und entsprechende Massnahmen vorgeschlagen werden

- Bestimmungen über eine zentrale elektronische Plattform als Zugang für Unternehmen zu Behördenleistungen im Rahmen der E-Government-Strategie Schweiz.

Für die Analyse der Auswirkungen wurde eine externe Studie in Auftrag gegeben. Die Bestimmungen über die zentrale elektronische Plattform richten sich insbesondere an Behörden beim Vollzug von Bundesrecht mit dem Ziel, die Unternehmen administrativ weiter zu entlasten. Die weiteren geplanten Massnahmen richten sich in erster Linie an die Verwaltung und die Politik, wodurch indirekt eine Entlastungswirkung für Unternehmen entsteht. Für den Bund kann je nach Ausgestaltung gesamthaft eine gewisse Mehrbelastung entstehen. Die Studie verweist jedoch auf ein positives Kosten-Nutzen-Verhältnis der Massnahmen. Zu den zentralen Wirkungskanälen für die Volkswirtschaft zählen dabei die verbesserte Entscheidungsgrundlage für das Parlament und den Bundesrat, die gesetzten Rahmenbedingungen für effiziente Regulierungen, die Information über Regulierungskosten, die systematische Identifizierung von Entlastungsmassnahmen und die rasche, flächendeckende Verbreitung der zentralen elektronischen Plattform.