Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/43: Bundesgesetz über die Entlastung der Unternehmen von Regulierungskosten (Unternehmensentlastungsgesetz) · 31 Seiten
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Rechtsetzungsvorhaben des Bundes13 (RFA-Richtlinien) verabschiedet. Die Motionen wurden am 9. Dezember 2020 vom Parlament abgeschrieben.
Die neuen RFA-Richtlinien sehen unter anderem vor, dass für Rechtssetzungsvorhaben des Bundes ein sogenannter «Quick-Check» durchgeführt werden muss, der eine Kurzabschätzung der RFA-Prüfpunkte vornimmt. Basierend auf dieser Kurzabschätzung wird entschieden, ob und in welchem Umfang eine RFA durchgeführt wird. Bei Vorhaben, die mehr als 1000 Unternehmen betreffen oder eine einzelne Branche stark belasten, ist ausserdem eine quantitative Schätzung der Regulierungskosten erforderlich. Die neuen RFA-Instrumente wurden in den Leitfaden der Bundeskanzlei zum Verfassen von Botschaften des Bundesrates (Botschaftsleitfaden) aufgenommen.14
Zusätzlich besteht seit 2007 mit der E-Government-Strategie Schweiz ein Programm zur Verbesserung von Verwaltungsprozessen durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik. E-Government ist ein Mittel, um die administrative Belastung der Unternehmen und der Privatpersonen zu reduzieren und die Produktivität der öffentlichen Verwaltungen zu steigern. E-Government hilft mit, die Anzahl, Dauer und Komplexität der Behördenkontakte und Behördenleistungen zu reduzieren und den Zugang für Unternehmen zu Behördenleistungen zu vereinfachen. Dies ermöglicht insbesondere den Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung einen besseren und zielgerichteteren Einsatz der Ressourcen.
Eine verstärkte Digitalisierung der Behördenkontakte und Behördenleistungen findet jedoch vor dem Hintergrund einer heterogenen und stark fragmentierten Schweizer E-Government-Landschaft statt. Bereits auf Stufe Bund, teilweise sogar innerhalb eines Bundesamtes, sind verschiedene Lösungen im Einsatz. Hinzu kommen unterschiedliche Verwaltungsportale auf kantonaler oder kommunaler Ebene. Für Unternehmen stellt es eine grosse Herausforderung dar, die Übersicht zu behalten, die richtige Anlaufstelle zu finden und zahlreiche unterschiedliche Plattformen zu bewirtschaften.
Im Einklang mit der Bundesratsstrategie für eine digitale Schweiz15 und der E-Government Strategie Schweiz von Bund, Kantonen und Gemeinden wurde am 6. November 2017 eine zentrale elektronische Plattform zur Abwicklung von Behördenkontakten für Unternehmen unter dem Namen EasyGov.swiss lanciert. Die Plattform wird seither stetig ausgebaut. Aktuell (Stand: Ende Januar 2021) stehen über 30 Behördenleistungen auf der Plattform zur Verfügung. Bekannt wurde die Plattform insbesondere auch für die Antragstellung von Covid-19-Krediten. Seit der Lancierung haben sich über 36 000 Unternehmen16 (Stand: Ende Januar 2021) auf der Plattform registriert. Mit dem vorliegenden Gesetz soll der Bund beauftragt werden, diese zentrale elektronische Plattform zur Abwicklung von Behördenkontakten für Unternehmen mit bedarfsgerechter Nutzungsmöglichkeit für Kantone und Gemeinden zu betreiben und auszubauen. Die zentrale elektronische Plattform unterstützt die digitale Transformation weg von behörden- hin zu kundenzentrierten Behördenleistungen. Unternehmen können alle angebotenen Behördenleistungen über einen einzigen Account mit weitgehend einheitlicher Benutzerführung abwickeln. Kenntnisse von Zuständigkeiten und Abläufen der jeweiligen Verwaltung sind nicht erforderlich.
Parlamentarischer Auftrag
Am 20. März 2019 wurde die Motion 16.3388 Sollberger («Entwurf für ein Bundesgesetz über die Reduktion der Regelungsdichte und den Abbau der administrativen Belastung für Unternehmen») überwiesen; sie hat folgenden Wortlaut:
«Der Bundesrat wird beauftragt, angelehnt an die Vorgehensweisen und Erfahrungen diverser Kantone mit Vorhaben gleicher Stossrichtung ein Bundesgesetz über die Reduktion der Regelungsdichte und den Abbau der administrativen Belastung für Unternehmen, aber insbesondere der kleineren und mittleren Unternehmen auszuarbeiten und dem Parlament einen entsprechenden Entwurf vorzulegen».
Der vorliegende Gesetzesvorentwurf will die Motion Sollberger umsetzen. Er verfolgt damit ähnliche Ziele, wie die Motion 16.3360 FDP-Liberale Fraktion («Mit einer Regulierungsbremse den Anstieg der Regulierungskosten eindämmen»), zu deren Umsetzung eine separate Vernehmlassung durchgeführt wird.
Ziele
Das Unternehmensentlastungsgesetz zielt auf eine langfristige Reduktion der Belastung der Wirtschaft ab, ohne die grundlegenden Ziele bzw. den Nutzen der Regulierungen zu gefährden. Mit dem Gesetz soll die Transparenz über die Regulierungskosten der Unternehmen verbessert werden. Weiter soll sowohl die bestehende als auch neue Regulierung systematisch auf Entlastungspotenzial geprüft werden. Schliesslich soll die Digitalisierung von Behördenkontakten für Unternehmen weiter ausgebaut werden.
1.2 Geprüfte Alternativen und gewählte Lösung
Die Motion 16.3388 Sollberger nennt in ihrer Begründung verschiedene Massnahmen, mit denen die gewünschte Entlastung erreicht werden könnte; sie schreibt indessen keine Massnahme zwingend vor. Im vorliegenden Unternehmensentlastungsgesetz werden nun jene Massnahmen vorgestellt, mit denen nach Auffassung des Bundesrates die Ziele der Motion optimal erfüllt werden können.
Der Bundesrat hat für das Unternehmensentlastungsgesetz folgende konzeptuellen Eckwerte definiert:
Das Gesetz soll Grundsätze für gute Regulierungen des Bundes formulieren.
Es soll die Verwaltung verpflichten, bei Rechtsetzungsvorhaben Vereinfachungsmassnahmen für Unternehmen systematisch zu prüfen.
Für neue Regulierungen sind die Regulierungskosten verbindlich zu ermitteln.
Es soll ein Monitoring der Belastungen und Entlastungen eingeführt werden.
13 BBI 2019 8519
14 www.bk.admin.ch > Dokumentation > Sprachen > Hilfsmittel für Textredaktion und Übersetzung.
15 BBI 2020 7593
16 In dieser Zahl nicht inbegriffen sind Unternehmen, welche Prozesse im öffentlichen Bereich von EasyGov abwickeln. Das betrifft insbesondere die Covid-19-Kreditgesuche sowie die Startup-Bürgschaften. Zu den 36 000 registrierten Unternehmen kommen somit rund 160 500 weitere Unternehmen hinzu, welche ein Covid-Kreditgesuch oder eine Startup-Bürgschaft via EasyGov beantragt haben.