Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/43: Bundesgesetz über die Entlastung der Unternehmen von Regulierungskosten (Unternehmensentlastungsgesetz) · 31 Seiten

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Die rasche und flächendeckende Verbreitung der zentralen elektronischen Plattform ist Teil der Strategie des Bundesrates für eine digitale Schweiz24 sowie der E-Government-Strategie Schweiz von Bund, Kantonen und Gemeinden.

1.4 Erledigung parlamentarischer Vorstösse

Mit dem vorliegenden Vorentwurf wird die Motion 16.3388 Sollberger «Entwurf für ein Bundesgesetz über die Reduktion der Regelungsdichte und den Abbau der administrativen Belastung für Unternehmen» umgesetzt.

2 Rechtsvergleich, insbesondere mit dem europäischen Recht

Im internationalen Vergleich haben einige Staaten Instrumente zur Überprüfung und zum Abbau der Regulierungskosten sowie zur besseren Regulierung entwickelt und rechtlich verankert. Während sich die Ausgestaltung und Definition der Entlastungsmassnahmen von Land zu Land unterscheiden, liegen den Bemühungen in den meisten Fällen eine systematische Erfassung der Regulierungskosten zugrunde. Diese bilden die Grundlage für weitere Mechanismen zur Reduktion der Regulierungsbelastung.

EU

Die Europäische Kommission führte erstmals 2007 eine grossflächige Bestandesmessung der bestehenden Kosten aus Informationspflichten durch. Basierend auf dieser Analyse von 43 verschiedenen EU Richtlinien wurde ein Reduktionsziel von 25 % über den Zeitraum 2007–2012 verfolgt und erreicht. Im Abschlussbericht25 werden die Ersparnisse für die Unternehmen, die durch die umgesetzten Entlastungsmassnahmen erreicht werden, auf 30,8 Milliarden Euro jährlich geschätzt. Eine Ex-post-Evaluation26 zur Umsetzung der spezifischer Entlastungsmassnahmen in fünf Mitgliedsländern stuft das Programm als insgesamt positiv ein und schätzt die erreichte Entlastung in den untersuchten Ländern auf 5,4 Milliarden Euro. Zur selben Zeit wurde 2012 das REFIT-Programm gestartet, das auf eine bessere Rechtsetzung mit weniger administrativer Belastung fokussiert. Im Rahmen dieses Programms wurde 2015 die REFIT-Plattform der EU eingerichtet, die es den Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen ermöglicht, Vorschläge für administrative Entlastungen abzugeben. Diese werden gesammelt, analysiert und gegebenenfalls berücksichtigt.27 Weiter wurde im Jahr 2015 das unabhängige ‘Regulatory Scrutiny Board’ geschaffen, das die Aufgaben einer unabhängigen RFA-Prüfstelle wahrnimmt.28 Unter der Präsidentin von der Leyen wurde neu auch die Anwendung einer One-In-One-Out Regelung (OIOO) auf EU-Ebene angekündet.29

In der Europäischen Union wird Digitalisierung als wichtige Voraussetzung wahrgenommen, um Innovation, Wachstum und neue Arbeitsplätze zu fördern. Das Europäische Parlament und der Rat haben deshalb im Jahr 2018 beschlossen30, mit dem Single Digital Gateway (SDG) namens "Your Europe" eine zentrale Anlaufstelle für die Angebote der öffentlichen Verwaltungen aller europäischen Mitgliedsstaaten zu schaffen. Das SDG soll den Verwaltungsaufwand für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen verringern, damit diese einfacher am Binnenmarkt teilhaben können. Wenn Informationen, Verfahren und Hilfsdienste in allen Sprachen zugänglich sind, verringert das die Hürden für Nutzerinnen und Nutzer und erleichtert ihnen den Zugang zum Binnenmarkt. Bis Ende 2020 sollen die Bürgerportale aller Mitgliedstaaten in dem übergreifenden EU-Portal gebündelt werden. Bis Ende 2023 sollen ausgewählte EU-Leistungen sogar "vollständig" online nutzbar sein, das heisst EU-weit ohne Papieranträge oder Behördensuche.

Deutschland

Eine zentrale Rolle für die Entlastungmassnahmen in Deutschland spielt der 2006 gegründete Nationale Normenkontrollrat. Dabei handelt es sich um eine unabhängige Instanz, welche die ausgewiesenen Regulierungskosten für Wirtschaft, Bürger und Verwaltung validiert. Der Erfüllungsaufwand für Unternehmen wird pro Gesetzesartikel systematisch erfasst. Im Bereich der Entlastungsmassnahmen setzte Deutschland von 2007 bis 2011 auf ein verbindliches Reduktionsziel von 25 %31, das aber erst 2013 erreicht wurde. Seit 2015 gilt eine verbindliche OIOO-Regelung.32 Gemäss den Angaben des Normenkontrollrats33 konnte im Zeitraum 2015-2019 die Belastung um 1,9 Milliarden Euro34 gesenkt werden. Weiter hat der deutsche Gesetzgeber in drei sogenannten Bürokratieentlastungsgesetzen (BEG I-III) verschiedene konkrete Einzelmassnahmen getroffen, die durch Anpassungen anderer Erlasse umgesetzt werden. Die Änderungen zielen darauf ab, die Verwaltungsverfahren zu vereinfachen und somit den bürokratischen Aufwand für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie für die Verwaltung zu verringern. Zudem wird mit Hilfe von Lebenslagenbefragungen die wahrgenommene Regulierungsbelastung in wichtigen Lebensstationen von Unternehmen und Bürgerinnen und Bürgern alle zwei Jahre erfasst.35

Bezüglich der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen verpflichtet das Gesetz vom 14. August 2017 zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG) einerseits Bund, Länder und Kommunen, bis spätestens Ende

24 BBI 2020 7593

25 European Commission (2012), Action Programme for Reducing Administrative Burdens in the EU – Final Report.

26 European Commission (2015), ABRplus Study – Final Report.

27 European Commission (2016), Regulatory Fitness and Performance Programme (REFIT) and the 10 Priorities of the Commission.

28 European Commission (2015), Decision of the president of the European Commission on the establishment of an independent Regulatory Scrutiny Board.

29 European Commission (2019), «The von der Leyen Commission: for a Union that strives for more», Medienmitteilung vom 10. September 2019, von ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/IP_19_5542.

30 Verordnung (EU) 2018/1724 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Oktober 2018 über die Einrichtung eines einheitlichen digitalen Zugangstors zu Informationen, Verfahren, Hilfs und Problemlösungsdiensten und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012.

31 Bundesregierung (2007), Kabinettbeschluss vom 28. Februar 2007, von www.bundesregierung.de/resource/blob/975232/444358/43a2f55282cc213cb0b7f1e6a46086bf/2010-09-17-kabinettbeschluss-februar-2007- data.pdf?download=1.

32 Bundesregierung (2014), Eckpunkte zur weiteren Entlastung der Mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie.

33 Nationaler Normenkontrollrat (2019), Weniger Bürokratie, bessere Gesetze – Praxis mitdenken. Ergebnisse spürbar machen, Fortschritte Einfordern, Jahresbericht 2019.

34 Nicht berücksichtigt ist darin die Belastung, die in der Höhe von 550 Mio. Euro aufgrund von EU-Regelung anfällt. Unabhängige Evaluationen zur Wirkung der Regel fehlen derzeit noch.

35 Statistisches Bundesamt, «Wissenswertes zur Lebensbefragung», von www.amtlich-einfach.de/DE/Hintergrund/Zufriedenheitsbefragung/Zufriedenheitsbefragung_node.html.