Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/43: Bundesgesetz über die Entlastung der Unternehmen von Regulierungskosten (Unternehmensentlastungsgesetz) · 31 Seiten

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2022 ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Ausserdem müssen die Verwaltungsportale von Bund und Ländern zu einem Portalverbund miteinander verknüpft werden. Mit dem Portalverbund wird sichergestellt, dass Nutzer über alle Verwaltungsportale von Bund und Ländern einen barriere- und medienbruchfreien Zugang zu elektronischen Verwaltungsleistungen erhalten. Bund und Länder müssen im Portalverbund Nutzerkonten bereitstellen, über die sich Nutzer für die im Portalverbund verfügbaren elektronischen Verwaltungsleistungen einheitlich identifizieren können. Insgesamt wurden knapp 600 gemäss OZG zu digitalisierende Verwaltungsleistungen (sogenannte OZG-Leistungen) identifiziert. Im sogenannten OZG-Umsetzungskatalog sind die OZG-Leistungen in 35 Lebens- und 17 Unternehmenslagen gebündelt und 14 übergeordneten Themenfeldern (zum Beispiel "Familie & Kind" und "Unternehmensführung & - entwicklung") zugeordnet. Der OZG-Umsetzungskatalog orientiert sich dabei nicht an behördlichen Zuständigkeiten, sondern an der Nutzerperspektive von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen.

Grossbritannien

Grossbritannien kennt schon seit 1998 diverse Qualitätskriterien guter Regulierung. Solche sind seit 2006 in Artikel 2 des «Legislative and Regulatory Reform Act 2006» auch gesetzlich verankert. Mit dem «Regulatory Policy Committee» besteht seit 2009 eine unabhängige Instanz, welche die von den britischen Departementen durchgeführten Folgenanalysen und Kostenschätzungen verifiziert.36 Als institutionalisiertes Abbaukonzept hat Grossbritannien seit 2011 verschiedene Iterationen der One-In-X-Out-Regelung implementiert. Diese wurden bis zu einer ‘one-in-three-out’ Regel stetig ausgebaut. Über den Zeitraum 2011–2015 konnte gemäss dem Bericht der «Better Regulation Executive»37 eine Entlastung von fast 2,2 Milliarden Pfund erreicht werden. In einem Bericht des «U.K. National Audit Office» von 201638 werden die Entlastungsbemühungen jedoch als unzureichend eingestuft. Momentan liegt der Fokus der britischen Entlastungsbemühungen bei anderen Entlastungsinstrumenten.39 Beispielsweise wird mit dem ‘Business Impact Target’ ein quantitatives Reduktionsziel verfolgt.40 Weiter besteht eine «Better Regulation Unit» in jedem Departement sowie ein übergeordnetes «Better Regulation Executive» für die gesamte Regierung, die bessere Regulierung in den Departementen fördern und Hilfestellung bieten.41

Niederlande

Die Niederlande haben bereits früh damit begonnen, ihre Regulierungspolitik zu verbessern. So wurde beispielsweise mit dem MDW-Projekt(«Marktwerking, deregulering en wetgevingskwaliteit», auf Englisch: «Functioning of markets, deregulation and legislative quality») in den 1990er-Jahren ein Programm geschaffen, wodurch Empfehlungen für die Gesetzgebung erarbeitet wurden, um den Wettbewerb zu verbessern.42 Im Jahr 2000 wurde Actal, das «Advisory Board on Regulatory Burden», ins Leben gerufen, das als unabhängige Einheit Empfehlungen zur Reduktion von Regulierungsbelastungen erteilte. 2017 wurde Actal durch das gleichnamige ATR, «Advisory Board on Regulatory Burden», ersetzt. Dabei übernimmt ATR Funktionen einer unabhängigen RFA Prüfstelle.43 Weiter wurde 2011 der Integraal Afwegingskader (IAK) erarbeitet, der als Leitfaden für Auswirkungsanalysen (ähnlich der RFA) dient.44

Österreich

In Österreich werden Online-Serviceangebote flächendeckend von öffentlichen Einrichtungen, Gemeinden, Sozialversicherungsträgern und dem Bundeskanzleramt zur Verfügung gestellt mit dem Ziel, Unternehmen durch digitale Behördengänge von bürokratischem Aufwand zu entlasten.

Das Unternehmensserviceportalgesetz (USP) regelt die Einrichtung und den Betrieb eines zentralen Internetserviceportals für Unternehmen zur Unterstützung beim elektronischen Austausch von Informationen zwischen Teilnehmern und bei der Bereitstellung von Informationen. Das USP beinhaltet umfassende, auf die Unternehmen zugeschnittene Informationen und Verwaltungsverfahren und erlaubt die Verwaltung sämtlicher Anwendungen mit einer Anmeldung ("Single Sign-on"). Seit 2018 ist eine durchgängig elektronische Unternehmensgründung möglich. Das ebenfalls 2018 eingeführte "Once Only"-Prinzip bestimmt, dass Unternehmen sämtliche Daten nur einmal an die öffentliche Hand übermitteln müssen. Die beschriebenen Services können sowohl im USP als auch auf der Webseite der jeweiligen Behörde genutzt werden.

3 Grundzüge der Vorlage

3.1 Die beantragte Neuregelung

Der Gesetzesvorentwurf orientiert sich an den sechs Eckpunkten, die der Bundesrat festgelegt hatte (siehe Kapitel 1.2).

36 Regulatory Policy Comittee (2020), «About us», von www.gov.uk/government/organisations/regulatory-policy-committee/about.

37 Better Regulation Executive (2014), The ninth Statement of new Regulation.

38 National Audit Office (2016), The Business Impact Target: Cutting the cost of regulation.

39 Renda et al. (2019), Feasibility study: Introducing “One-in-one-out” in the European Commission.

40 Department for Business, Energy and Industrial Strategy (2019), Business Impact Target Statutory Guidance.

41 Department for Business, Energy and Industrial Strategy (2020), Better Regulation Framework Interim Guidance.

42 OECD (1999), Regulatory Reform in the Netherlands 1999, OECD Reviews of Regulatory Reform.

43 Actal (2017), «Beëindiging Actal, instelling ATR», Medienmitteilung vom 29. Dezember 2017, von www.actal.nl/beeindiging-actal-instelling-atr/.

44 OECD (2015), «Country profiles – Netherlands», in OECD Regulatory Policy Outlook 2015.