Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/43: Bundesgesetz über die Entlastung der Unternehmen von Regulierungskosten (Unternehmensentlastungsgesetz) · 31 Seiten

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eCH-0070-Inventar der Leistungen der öffentlichen Verwaltung der Schweiz

Das eCH-0070-Inventar der Leistungen der öffentlichen Verwaltung der Schweiz wurde im Frühling 2021 in mehreren Runden aktualisiert und ergänzt. Das Inventar ist nicht abschliessend und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Neben der rechtlichen Grundlage und der Leistungsbezeichnung führt es neu die folgenden Angaben auf:

 Einordnung der gesetzlichen Grundlage der Behördenleistung (internationales Recht, Bundesrecht, kantonales Recht oder Vorgaben auf Stufe Gemeinde),

 Kategorie der Vollzugsstelle (Bund, Kantone, Gemeinden, externe Verwaltungsträger des Bundes und der Kantone oder mehrere der voran genannten Behörden),

 Relevanz der Behördenleistung für Unternehmen und / oder für Privatpersonen, sowie

 Vorhandensein einer elektronischen Lösung für den Vollzug der Behördenleistung. Falls nur einige Behörden (bspw. einzelne Kantone oder Bundesämter) oder falls nur ein Teil des Prozesses elektronisch abgewickelt werden kann, eine elektronische Lösung anbieten, wird die Behördenleistung als «teilweise elektronisch» kategorisiert. Die aktuelle elektronische Lösung wird grob beschrieben.

Das Inventar ist unter www.ech.ch/de publiziert. Es verzeichnet insgesamt 333 für Unternehmen relevante Behördenleistungen im Vollzug von Bundesrecht80, davon sind 76 vollständig und 138 teilweise elektronisch verfügbar (siehe Tabelle 2, unten). Der grösste Anteil der Leistungen für Unternehmen erbringen die Kantone mit 221 Behördenleistungen, gefolgt vom Bund mit 61 Behördenleistungen und den Gemeinden mit 8 Behördenleistungen. Bei 29 Behördenleistungen wird die Leistung von einer durch Bund, Kantone oder Gemeinden beauftragten Organisation vollbracht; bei 14 Behördenleistungen schliesst die Leistungserbringung mehrere der voran genannten Behörden mit ein.

Tabelle 2: Anzahl Behördenleistungen für Unternehmen im Vollzug von Bundesrecht Vollzugsstelle Elektronisch verfügbar(1) Teilweise elektronisch Nicht elektronisch Total verfügbar verfügbar Bund 35 3 2361

Kantone 25 120 76221

Gemeinden 2 1 58

Externe 10 8 1129

Verwaltungsträger Mehrere 4 6 414

76 138 119333

Quelle: SECO auf der Grundlage des Inventars der Leistungen der öffentlichen Verwaltung der Schweiz gemäss Standard eCH- 0070, Verein eCH, März 2021

Behördenleistung

Im Sinne des vorliegenden Gesetzes umfasst eine Behördenleistung die Erbringung einer gesetzlich festgelegten Aufgabe durch gesetzlich bestimmte Stellen.

Diese Definition stützt sich insbesondere auf die Vorgaben des Vereins eCH zur Beschreibung von Leistungen der öffentlichen Verwaltung der Schweiz:

a) Standard eCH-0070 "Inventar der Leistungen der öffentlichen Verwaltung der Schweiz"

Der Standard eCH-0070 erfasst und pflegt die öffentlichen Leistungen der Schweizer Behörden für Private und Unternehmen. Das Leistungsinventar eGov CH ist Bestandteil der Dokumentation zum Geschäftsprozessmanagement E-Government Schweiz (BPM-Dokumentation eGov CH).

b) Standard eCH-0073 "Vorgaben zur Beschreibung von Leistungen der öffentlichen Verwaltung der Schweiz"

Der Standard eCH-0073 bezeichnet als öffentliche Leistungen, Leistungen, welche Verwaltungsstellen zu gesetzlich vorgegebenen, d.h. öffentlichen Aufgaben erbringen. Öffentliche Leistungen sind – weil gesetzlich vorgegeben – hoheitlich zu erbringen, d.h. nicht durch Marktleistungen ersetzbar.

c) Standard eCH-0088 "Vorgaben zur Beschreibung von Behördengängen in der Schweiz"

Der Standard eCH-0088 enthält die Vorgaben zur einheitlichen Beschreibung von Behördengängen, d.h. der schrittweisen Beschreibung der Abläufe beim Bezug einer öffentlichen Leistung aus der Perspektive der Leistungsbezüger.

Die vorliegende Definition einer Behördenleistung unterscheidet sich gegenüber der eCH-Definition, da der Adressatenkreis der Behörden offener gestaltet ist. Er umfasst nicht nur Verwaltungsstellen, sondern auch weitere vom Bund oder den Kantonen mit dem Vollzug von Bundesrecht betrauten Akteuren. Weiter verwendet das vorliegende Gesetz gemäss E-Government Schweiz81 den Begriff "Behördenleistung" anstelle von "Behördengang". Beide Begriffe sind Synonyme.

80 Von den 333 für Unternehmen relevanten Behördenleistungen im Vollzug von Bundesrecht wurden 36 bereits auf der zentralen Plattform integriert; bei 26 weiteren Behördenleistungen ist die Integration konkret geplant oder eine Studie ist dazu in Erarbeitung.

81 E-Government Schweiz ist die Organisation von Bund, Kantonen und Gemeinden für die Ausbreitung elektronischer Behördenleistungen. Sie steuert, plant und koordiniert die gemeinsamen E-Government-Aktivitäten der drei Staatsebenen.