Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/62: Verordnung über Vorläuferstoffe für explosionsfähige Stoffe (Vorläuferstoffverordnung) · 31 Seiten
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Ausnahmefällen soll die Bewilligung aber auch für einen kürzeren Zeitraum erteilt werden können.
Wurde das Gesuch um Erwerbsbewilligung elektronisch eingereicht, so erfolgt keine Korrespondenz auf dem Postweg, sondern fedpol teilt der Gesuchstellerin oder dem Gesuchsteller im Online-Portal die Angaben zu den bewilligten Stoffen (Art, maximale Konzentration), die Gültigkeitsdauer der Bewilligung und die Bewilligungsnummer mit. Um zu erfahren, ob die Bewilligung unterdessen erteilt wurde, muss die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller grundsätzlich also erneut ins Online-Portal einloggen. Sofern die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller fedpol eine Kontaktaufnahme über die angegebene E-Mail-Adresse oder per SMS erlaubt hat (vgl. Artikel 13 Absatz 3), kann fedpol indes auf diesem Weg über die Erteilung der Bewilligung informieren.
Wurde das Gesuch auf dem Postweg eingereicht, werden die erwähnten Angaben per Post mitgeteilt.
Kommt fedpol zum Schluss, dass die Voraussetzungen für die Erteilung der Bewilligung möglicherweise nicht erfüllt sind, so nimmt es mit der Gesuchstellerin oder dem Gesuchsteller Kontakt auf und hört sie oder ihn an. Verweigert fedpol die Bewilligung in der Folge und zieht die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller das Gesuch nicht zurück, so hat fedpol eine formelle Verfügung zu erlassen. Diese wird auf dem normalen, schriftlichen Weg zugestellt.
Artikel 7
Gestützt auf Art. 9 Abs. 1 VSG kann fedpol periodisch überprüfen, ob die privaten Verwenderinnen die erforderlichen Voraussetzungen zum Erwerb des Vorläuferstoffs weiterhin erfüllen, und die Erwerbsbewilligung andernfalls entziehen. Ebenso gibt jede Erfassung einer Transaktion (Abgabe, Einfuhr oder Ausfuhr) Anlass, eine solche Überprüfung vorzunehmen. Gestützt darauf wird im vorliegenden Artikel festgehalten, dass bei jeder Erfassung einer Transaktion eine Überprüfung erfolgt. In jedem Fall erfolgt alle sechs Monate Überprüfung (periodischer Rhythmus).
Gemäss Art. 9 Abs. 2 VSG entzieht fedpol die Bewilligung, wenn die Voraussetzungen nach Art. 7 VSG nicht mehr gegeben sind. Zieht fedpol eine solchen Entzug in Betracht, hat es mit der betroffenen Person Kontakt aufzunehmen und diese anzuhören. Hält fedpol entgegen den Anträgen der Person am Entzug fest, hat es diesen formell zu verfügen.
fedpol kann die Bewilligung bereits während dieses "Entzugsverfahrens" (d.h. vor Erlass der soeben erwähnten Verfügung) per sofort sperren, indem diese den Verkaufsstellen bei der Prüfung nach Art. 14 Abs. 2 VSG nicht mehr angezeigt wird. Es hat die Sperrung umgehend in einer entsprechenden Zwischenverfügung anzuordnen.17 Gleichzeitig ist der betroffenen Person Gelegenheit zu geben, zur Aufrechterhaltung der Sperrung während des "Entzugsver-
17 Verfahrensrechtlich handelt es sich dabei um eine superprovisorische Massnahme (Art. 30 Abs. 2 Bst. e VwVG).