Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/62: Verordnung über Vorläuferstoffe für explosionsfähige Stoffe (Vorläuferstoffverordnung) · 31 Seiten
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1 Ausgangslage
Am 25. September 2020 hat die Bundesversammlung das Bundesgesetz über Vorläuferstoffe für explosionsfähige Stoffe (Vorläuferstoffgesetz, VSG)1 verabschiedet. Das VSG bezweckt, die missbräuchliche Verwendung von Stoffen zu verhindern, die zur Herstellung von explosionsfähigen Stoffen eingesetzt werden können. Der Zugang von Privatpersonen zu solchen Stoffen wird teilweise eingeschränkt. Es wird Privatpersonen zudem untersagt, selber explosionsfähige Stoffe herzustellen. Auch sind eine Meldemöglichkeit für verdächtige Vorkommnisse und eine entsprechende Sensibilisierung der Wirtschaftsakteure vorgesehen. Zuständige Behörde für die Erfüllung der Aufgaben nach dem VSG ist das Bundesamt für Polizei (fedpol).
2 Grundzüge der Vorlage
Das VSG regelt die Pflichten der betroffenen Personen und die Aufgaben von fedpol im Bereich der Vorläuferstoffe grundsätzlich umfassend. In der Verordnung ist daher keine umfassende Kodifikation notwendig, es sind aber verschiedene einzelne Aspekte näher zu regeln. Dazu gehört insbesondere die Frage, für welche Stoffe und Konzentrationen welche Zugangsbeschränkungen gelten. Auch sind verschiedene Präzisierungen zur Datenbearbeitung notwendig. Weiter sind Begriffe zu definieren, verfahrensrechtliche Aspekte zu regeln und Gebühren festzulegen.
Die entsprechenden Ausführungsbestimmungen sollen in eine neue "Verordnung über Vorläuferstoffe für explosionsfähige Stoffe" (Vorläuferstoffverordnung, VVSG) aufgenommen werden.
Die Vorlage sieht auch Anpassungen weiterer Verordnungen vor. Betroffen davon ist vor allem die Sprengstoffverordnung (SprstV)2. Bei dieser Verordnung ergibt sich aufgrund der Änderung des Sprengstoffgesetzes (SprstG)3, die mit dem VSG vorgenommen wird, Anpassungsbedarf. Punktuell sollen auch weitere Anpassungen der SprstV erfolgen.
1BBl 2020 7773