Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/81: Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (Gesetz über die Transparenz juristischer Personen; TJPG) · 34 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 11Fedlex · Ergebnisbericht
Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements zu den Ergebnissen des Vernehmlassungsverfahrens zum Vorentwurf für ein Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (VE-TJPG)
Tabelle 2: Statistische Auswertung der Stellungnahmen
Die Einteilung der Stellungnahmen basiert auf folgenden Überlegungen:
• Zustimmung: Die Vorlage wird vorbehaltlos begrüsst. Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer ist mit der Vorlage einverstanden.
• Vorbehalte: Die Vorlage wird grundsätzlich begrüsst, es besteht jedoch Anpassungsbedarf.
• Ablehnung: Die Vorlage wird grundsätzlich abgelehnt.
Die sechs Stellungnahmen, die sich nicht zum VE-TJPG äussern, sind in der folgenden Tabelle nicht berücksichtigt.
Kategorie Zustimmung Zustimmung mit Ablehnung Total Antworten Vorbehalten Kantone/KdK 15 7 224
In der Bundesver- 4 - 26
sammlung vertretene
politische Parteien
Gesamtschweizeri- - - - -
sche Dachverbände
der Gemeinden/
Städte/Berggebiete
Gesamtschweizeri- 1 2 14
sche Dachverbände der Wirtschaft Weitere eingeladene 2 5 310
Organisationen Nicht angeschriebene 16 24 1656
Organisationen und Privatpersonen Total Antworten 34 38 24100
3.2. Wichtigste Ergebnisse der Vernehmlassung
Die Vorlage zur Schaffung eines Bundesregisters der wirtschaftlich berechtigten Personen von juristischen Personen und zur Stärkung des Dispositivs zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung in Einklang mit den internationalen Vorgaben wird mehrheitlich begrüsst. Der Bundesrat habe rasch gehandelt, um die Empfehlungen der FATF umzusetzen. Die Schweiz ist einer der wichtigsten Finanzplätze der Welt und nimmt insbesondere im Bereich der grenzüberschreitenden Vermögensverwaltung eine führende Position ein, weshalb eine effektive, gut greifende Gesetzgebung gegen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung unerlässlich sei.
Zahlreiche Stellungnahmen sehen allerdings einen Nachbesserungsbedarf in zentralen Punkten, damit die Risiken begrenzt und die Integrität der erfassten Daten gewahrt werden können. Dies betrifft vor allem die Eingrenzung des Registerzugriffs, die Ausnahme des Registers vom Öffentlichkeitsgesetz und die Präzisierung der Registerpflicht für ausländische Strukturen sowie den Ausschluss der Registerpflicht von schweizerischen Stiftungen. Weitere wichtige Aspekte mit Nachbesserungsbedarf sind unter anderem die fehlende Richtigkeitsvermutung, die ungenügende Wahrung des Persönlichkeitsschutzes, der Bedarf nach aktiven Massnahmen zum Schutz des Registerinhalts vor unbefugten Zugriffen und die mangelnde Übereinstimmung der Begrifflichkeit zwischen GwG und TJPG.