Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/81: Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (Gesetz über die Transparenz juristischer Personen; TJPG) · 34 Seiten

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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements zu den Ergebnissen des Vernehmlassungsverfahrens zum Vorentwurf für ein Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (VE-TJPG)

1. Ausgangslage

Die Integrität des Schweizer Finanzplatzes und Wirtschaftsstandortes ist von grosser Bedeutung und für deren guten Ruf und Erfolg unverzichtbar. Daher muss ein effizientes Dispositiv zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung, Steuerhinterziehung, Korruption, diverse Erscheinungsformen von organisierter Kriminalität, wie Menschenhandel, Waffenschmuggel, Drogenhandel usw.) eingeführt und regelmässig an die sich wandelnden Risiken angepasst werden. Am 12. Oktober 2022 hat der Bundesrat das EFD beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem EJPD einen Gesetzesvorentwurf mit einem doppelten Ziel auszuarbeiten: Einerseits soll die Transparenz der juristischen Personen erhöht und die Identifikation von deren wirtschaftlich berechtigten Personen erleichtert werden, andererseits sollen die notwendigen Massnahmen getroffen werden, um wesentliche Elemente des Dispositivs zur Geldwäschereibekämpfung zu stärken und zu modernisieren.

Der Vorentwurf zielt in erster Linie darauf ab, ein Bundesregister der wirtschaftlich berechtigten Personen von schweizerischen juristischen Personen sowie von bestimmten Kategorien ausländischer Rechtseinheiten einzuführen. Er sieht vor, die Pflichten der Gesellschaften, die unter das Gesetz fallen, zu verschärfen: Diese Gesellschaften sollen ihre wirtschaftlich berechtigten Personen identifizieren und dem Register melden. Auch sieht er neue Offenlegungspflichten für diejenigen Aktionärinnen und Aktionäre sowie für diejenigen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer sowie Mitglieder des Verwaltungsrats vor, die auf Anweisung einer Drittperson handeln. Das Register soll für Behörden sowie für Personen, die unter das Geldwäschereigesetz (GwG) fallen, zugänglich sein.

Ebenso sieht der Vorentwurf vor, für diejenigen Personen, die in der Rechts- oder Unternehmensberatung tätig sind, Sorgfaltspflichten einzuführen, wenn sie aus Sicht der Bekämpfung der Finanzkriminalität an bestimmten risikoreichen Aktivitäten, insbesondere in Verbindung mit der Errichtung juristischer Personen, beteiligt sind. Hegen die Beraterinnen und Berater im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit einen begründeten Verdacht gemäss GwG, müssen sie dies der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) melden. Eine Ausnahme von der Meldepflicht ist vorgesehen, damit der Schutz des Berufsgeheimnisses von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie von Notarinnen und Notaren gewahrt bleibt.

Schliesslich sieht der Vorentwurf einige zusätzliche Massnahmen vor, um die Wirksamkeit des Dispositivs zur Geldwäschereibekämpfung zu verbessern. Insbesondere geht es darum, die Schwelle der Bargeldtransaktionen durch die Einführung von Sorgfaltspflichten in zwei risikobehafteten Branchen (Edelmetalle und Edelsteine; Immobilien) zu senken, das Sanktionssystem der Selbstregulierungsorganisationen zu revidieren sowie die Personen, die unter das Geldwäschereigesetz fallen, zu verpflichten, organisatorische Massnahmen zu ergreifen, um Verstössen gegen die auf dem Embargogesetz basierenden Verordnungen vorzubeugen.

2. Vernehmlassungsverfahren und Auswertungskonzept

2.1. Vernehmlassungsverfahren

Das Vernehmlassungsverfahren zum Vorentwurf des Bundesgesetzes über die Transparenz von juristischen Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (VE-TJPG) einschliesslich der Teilrevision des Geldwäschereigesetzes und der davon tangierten weiteren Erlasse wurde am 30. August 2023 eröffnet und dauerte bis am 30. November 2023.

Zur Teilnahme an der Vernehmlassung wurden die Regierungen der 26 Kantone, die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK), elf in der Bundesversammlung vertretene politische Parteien, drei gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, acht gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft sowie zehn Vertreterinnen und Vertreter interessierter Kreise eingeladen.