Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/81: Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (Gesetz über die Transparenz juristischer Personen; TJPG) · 34 Seiten
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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements zu den Ergebnissen des Vernehmlassungsverfahrens zum Vorentwurf für ein Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (VE-TJPG)
Gemäss Ansicht der VSV sei das bestehende elektronische Meldesystem der MROS für grosse Institute mit einer erheblichen Anzahl an Meldungen zugeschnitten und trage den gewerblich geprägten Personen mit ihrer Kleinstunternehmen zu wenig Rechnung. Das fedpol solle deshalb bei der Definition des Datenstandards und der Ausgestaltung des Datenbearbeitungssystems den Bedürfnissen unterschiedlicher Kategorien von Meldepflichtigen Rechnung tragen.
SPA und UBS AG beantragen die Streichung der Kompetenz von fedpol. Die Mindestangaben sollten sich an den Vorgaben im Geldwäschereigesetz orientieren und seien in der Verordnung zu präzisieren.
4.5. Herabsetzung der Schwelle für Immobiliengeschäfte sowie für den Edel-
metall- und Edelsteinhandel
GE, GR, KSG, LU, Public Eye, Transparency, SSK, VD, SVIT, HEV, USPI, VD begrüssen grundsätzlich die Senkung des Schwellenwerts von derzeit CHF 100'000 auf null. SP begrüsst die Herabsetzung ebenfalls, gibt aber zu bedenken, dass auch bei unentgeltlichen Immobiliengeschäfte ein Risiko für Geldwäscherei bestehe.
Gemäss Ordine dei Notai del Canton Ticino, SNV, VbN sollten für alle Wirtschaftsbereiche dieselbe Schwelle gelten.
LU, GR haben sich für eine Verschärfung der Massnahme ausgesprochen, indem sie die Senkung des Schwellenwerts für Bargeldtransaktionen auf Händler weiterer Branchen oder für den Handel mit allen Gütern wünschten. Zur Begründung wurde angeführt, dass der im Vergleich zu den umliegenden Ländern kaum regulierte Bargeldfluss in der Schweiz eine zentrale Schwäche im GW-Abwehrdispositiv darstelle. Auch gemäss SNV, VbN Ordine dei Notai del Canton Ticino sollten für alle Wirtschaftsbereiche dieselbe Schwelle gelten.
SRO-TREUHANDSUISSE begrüsst die Senkung des Schwellenwerte in beiden Bereichen, erachtet es jedoch als inkonsistent, dass bei gewissen Kaufverträgen mit Händlerinnen und Händler Barzahlungen bis CHF 100'000 weiterhin möglich seien, ohne dass Sorgfaltspflichten einzuhalten seien. Es wird deshalb eine generelle Senkung des Schwellenwerts für Kassageschäfte auf CHF 15’00 vorgeschlagen.
Gemäss SG sind die Schwellenwerte in den Bereichen Immobilien- sowie Edelmetall- und Edelsteinhandel zu restriktiv und sollten nochmals überdacht werden. Wichtig sei, dass die Massnahmen verhältnismässig seien und nicht vorwiegend die breite Bevölkerung träfen.
4.6. Streichung von Artikel 37 Absatz 2 GwG
ABPS, economiesuisse, SBVg, SGV, SwissHoldings, EXPERTsuisse, SRO, SAV/SNV, SRO SVV, SRO-SLV, UBS, VAV beantragen die Streichung von Artikel 37 Absatz 2 GwG. Dieser Antrag wird auch vom Forum SRO unterstützt. Durch die Strafbarkeit einer fahrlässigen Verletzung der Meldepflicht, die auch in der Lehre auf Kritik stosse, bestehe für betroffene Mitarbeiter die Gefahr, dass ein einfacher Fehler ohne weiteres zu strafrechtlichen Konsequenzen führe. Die Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung nach Artikel 37 Absatz 2 GwG sei für diese im Arbeitsalltag sehr belastend. SBVg schlägt vor, dass bei einer fahrlässigen Verletzung der Meldepflicht nach Artikel 9 GwG die einzelnen Mitarbeiter nur dann im Fokus stehen sollen, wenn ihnen eine Tat eindeutig zugerechnet werden könne. Andernfalls sollten die Unternehmen, bei welchen sie angestellt sind, in die Pflicht genommen werden. SBVg schlägt vor, Absatz 2 von Artikel 37 GwG ersatzlos zu streichen und folgende neue Bestimmung einzuführen: «Fällt eine Busse gemäss Abs. 2 von höchstens 50’000 Franken in Betracht und würde die Ermittlung der nach Artikel 6 VStrR strafbaren Personen Untersuchungsmassnahmen bedingen, die im Hinblick auf die verwirkte Strafe unverhältnismässig wären, wird von einer Verfolgung und Bestrafung dieser Personen Umgang genommen und an ihrer Stelle gegebenenfalls