Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/81: Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (Gesetz über die Transparenz juristischer Personen; TJPG) · 34 Seiten

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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements zu den Ergebnissen des Vernehmlassungsverfahrens zum Vorentwurf für ein Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (VE-TJPG)

auch beim Handelsregisteramt einzureichen, sei zu schwerfällig und habe zur Folge, dass mehrere Behörden mit der Umsetzung befasst seien. Stattdessen sei ein «Opting-Out-Modell» in Betracht zu ziehen, welches davon ausgeht, dass die Erwerber von Anteilsrechten zugleich auch die wirtschaftlich berechtigten Personen sind, wenn kein Widerspruch dagegen erhoben wird. Eine Meldung seitens der Rechtseinheiten könnte in den meisten Fällen somit ausbleiben.

BE, NW, SSK, TI, ZG, ZH befürchten ferner, dass die Informationspflicht im VE die absehbare Überlastung der Handelsregisterämter noch weiter verschärfen könnte. Die Information mache nur bei den Rechtseinheiten Sinn, die der Meldepflicht noch nicht nachgekommen sind.

ARIF-OSIF, SVIT, VIS-AIS sprechen sich gegen dezentrale Lösungen aus. So sei die vorgeschlagene Eingliederung der Handelsregisterämter aus Kostengründen zu überprüfen und es bestehe die Gefahr, dass die Informationen dadurch öffentlich würden.

EXPERTsuisse, GR befürworten hingegen die Einführung dezentraler Register, die von den kantonalen Handelsregisterämtern geführt werden, da diese bereits über alle notwendigen Kenntnisse verfügen und die Meldung der wirtschaftlich berechtigten Personen direkt mit dem Handelsregistereintrag verknüpfen könnten, was effizienter sei als ein zentrales Register.

3.5. Mit der Vorlage verbundener Aufwand und Kostenfolgen

BE, GL, SO, SZ, VD, ZG, ZH sind mit der Aussage, wonach für die Kantone «nur begrenzte zusätzliche Kosten anfallen», nicht einverstanden und verlangen eine eingehende Abklärung. Die Kostenschätzung sei zu tief, da sie nicht auf einer Vollkostenrechnung basiere. Zudem sei darauf hinzuwirken, dass die Vorlage für die Kantone kostenneutral sei.

SG hält die Einführung des Registers an sich für nachvollziehbar, allerdings müsse bei der Ausgestaltung darauf geachtet werden, dass der administrative Aufwand für Unternehmen sowohl bei der Einführung als auch im späteren Vollzug so gering wie möglich ausfällt.

Für Swiss Blockchain Federation müsste das Register so geführt werden, dass die Meldepflichten durch die betroffenen Rechtseinheiten effektiv und ohne unverhältnismässigen Aufwand erfüllt werden können, weshalb sich für alle kleinen Unternehmen und Start-Ups ein vereinfachtes Meldeverfahren aufdränge. Ferner könne durch die Zulassung von privaten Registern der wirtschaftlich berechtigten Personen die Kosten gesenkt werden, da der Wettbewerb spielen, die Effizienz gesteigert und der Aufwand in einem vernünftigen Rahmen bleiben würde. Ein elektronisches Register müsse einen echten Mehrwert bringen und sollte daher mit bestehenden privaten Registern (z.B. elektronische Aktienbücher) verbunden werden.

SNV moniert, dass die Aussage, wonach 97,5% der Gesellschaften keinen oder nur einen beschränkten Mehraufwand haben werden, unrealistisch sei. Die Einführung des Verzeichnisses der wirtschaftlich berechtigten Personen gemäss Artikel 697l OR führte für die meisten Gesellschaften zu Beratungsbedarf und Umsetzungsaufwand, der beachtliche Kosten nach sich zog. Mit der Einführung einer Kontrollstelle werde ausserdem der Verwaltungsapparat vergrössert, obwohl der Mehrwert bescheiden sei.

Creditreform befürchtet, dass mit dem VE-TJPG ein grosser administrativen Aufwand für die Unternehmen sowie für die Verwaltungen drohe. Werde an der Registerlösung festgehalten, könnte dessen Führung von privaten Anbietern wahrgenommen werden. Zudem müssten sich die Personen, die im Register eingetragen werden, an den Kosten des Registers beteiligen.

UR rügt den mit der Schaffung des Registers einhergehenden massiven Stellenausbau beim EFD und fedpol, der nochmals kritisch zu hinterfragen sei.

SZ, TG stellen die Frage nach der Verwaltungseffizienz sowie dem administrativen Aufwand für Unternehmen, welche diese komplexe Vorlage mit sich bringe, und äussern Zweifel, ob die Wirkung im Ziel den Aufwand für die Überwachung und Durchsetzung des Vollzugs rechtfertige. Beide lehnen die Vorlage in dieser Form ab.