Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/52: Änderungen des Stromversorgungsgesetzes (Stromreserve) · 31 Seiten
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Anlagen soll die Wasserkraftreserve geschont werden. Die geförderten Anlagen müssen mit erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden. Wenn nicht, müssen die CO2-Emissionen kompensiert werden. Die Investitionsbeiträge sollen über den bestehenden Netzzuschlag finanziert werden.
Im Energiegesetz soll zudem der Auftrag an das Bundesamt für Energie verankert werden, die Öffentlichkeit über die aktuelle Entwicklung der Energieversorgung der Schweiz zu informieren. Dazu sind ihm die dafür notwendigen Daten zu liefern.
Schliesslich soll es dem Bund ermöglicht werden, den Betreibern von Anlagen, die mit mehreren Energieträgern betrieben werden können (sog. Zwei- oder Mehrstoffanlagen), die Mehrausgaben zu erstatten, wenn sie auf Anweisung des Bundes hin auf den alternativen Energieträger umstellen, dadurch zusätzliche CO2- Emissionsrechte erwerben müssen und dadurch einen nicht zumutbaren finanziellen Nachteil erleiden.