Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/52: Änderungen des Stromversorgungsgesetzes (Stromreserve) · 31 Seiten
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5.4.2 Auswirkungen auf Beschäftigung und Verteilungseffekte
Die Bildung einer Stromreserve wirkt sich nur geringfügig auf Beschäftigung und Verteilungseffekte aus.
5.4.3 Auswirkungen auf die Branchen
Die Industriebranchen werden durch die Bildung einer Stromreserve zusätzlich beansprucht, sei es aufgrund von Materialbestellungen, durch den Bedarf an Ingenieurinnen und Ingenieuren, durch die Nutzung der Versorgungslogistik oder im Zusammenhang mit dem Anschluss der Produktionsstandorte für Reservestrom an das Elektrizitäts- und Gasnetz. Diese verschiedenen Beanspruchungen sorgen aber gleichzeitig auch für eine Steigerung der Wertschöpfung in den betreffenden Branchen.
In einer geeigneten Ausgestaltung kann das Energiedashboard den Energieverbrauch der Branchen aufzeigen und damit auch allfällige Sparbemühungen sowie die Wirkung von getroffenen Massnahmen abbilden. Entsprechend trägt es auch hier zu einer effizienteren Energienutzung bei – gerade auch im Hinblick auf die Krisenvorsorge.
5.5 Auswirkungen auf Gesellschaft und Umwelt
Ungeachtet der verwendeten Technologie erhöht der Einsatz von Reservekraftwerken die Stromversorgungssicherheit für die Unternehmen und Haushalte in der Schweiz. Er soll helfen, eine Strommangellage abzuwenden oder möglichst abzumildern. Eine solche kann je nach Intensität und Dauer erhebliche Auswirkungen auf Wirtschaft und Bevölkerung haben, welche mit entsprechend hohen Kosten verbunden sind. Laut Bundesamt für Bevölkerungsschutz würde eine Strommangellage Kosten von schätzungsweise 185 Milliarden Franken verursachen.19
Die Auswirkungen der Vorlage auf die Treibhausgasemissionen sind unter Ziffer 5.4.1 oben dargelegt. Gleichzeitig haben Reservekraftwerke, Notstromgruppen und WKK-Anlagen auch negative Auswirkungen auf Raum und Umwelt.
6 Rechtliche Aspekte
6.1 Verfassungsmässigkeit
6.1.1 Rechtsgrundlagen
Die für das StromVG vorgesehenen Änderungen stützen sich primär auf Artikel 91 Absatz 1 BV. Diese Bestimmung verleiht dem Bund für Vorschriften über den
19 Bundesamt für Bevölkerungsschutz, Bericht zur nationalen Risikoanalyse, 2020