Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/52: Änderungen des Stromversorgungsgesetzes (Stromreserve) · 31 Seiten

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Da WKK-Anlagen gleichzeitig auch Wärme produzieren, gilt bei der vorgeschlagenen Förderung solcher Anlagen die Bedingung, dass die Wärme zwingend genutzt bzw. abgenommen werden muss. Das setzt voraus, dass die geförderten Anlagen wärmegeführt betrieben werden. Dabei folgt die Anlage ausschliesslich dem Wärmebedarf der Verbraucher. Der so erzeugte Strom wird ins öffentliche Netz eingespeist oder zur Deckung des Eigenstrombedarfs genutzt. Anders verhält es sich bei den WKK-Anlagen, die als Reservekraftwerke eingesetzt werden: Diese Anlagen müssen stromgeführt betrieben werden. Dabei erfolgt der Betrieb der WKK-Anlage anhand der elektrischen Bedarfswerte. Dadurch wird es auch möglich, eine netzdienliche Dienstleistung zu erbringen wie die Teilnahme am Regelenergiemarkt oder die Vorhaltung als Reservekraftwerk.

Auf eine vertiefte Prüfung eines möglichen Einsatzes von Technologien zur Abscheidung und Speicherung von CO2 (Carbon Capture and Storage, CCS) im Zusammenhang mit der WKK-Förderung wurde verzichtet. Solche Anlagen dürften künftig dort zum Einsatz kommen, wo CO2-Emissionen nicht gänzlich verhindert werden können, wie zum Beispiel beim Verbrennen von Abfall in Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA). Allerdings ist diese Technologie derzeit noch nicht marktreif. Der Verband der Schweizerischen Abfallverwertungsanlagen (VBSA) hat mit dem Bund eine Branchenvereinbarung zur Befreiung von der Teilnahme am Emissionshandelssystem (EHS) abgeschlossen, die ihn dazu verpflichtet, bis 2030 in den Einsatz von CCS-Technologien zu investieren. KVAs speisen ihre Wärme in der Regel in Fernwärmenetze ein, die auch fossile Spitzenlastkessel enthalten, welche mit der vorgesehenen Förderung durch WKK-Anlagen, welche die Treibhausgasbilanz gesamthaft nicht belasten, ersetzt werden können.

3.1.3 Information der Öffentlichkeit über die aktuelle Energieversorgung

Mit einer weiteren Änderung des EnG soll das Bundesamt für Energie (BFE) beauftragt werden, die Öffentlichkeit über den aktuellen Stand und die zeitliche Entwicklung der Energieversorgung der Schweiz zu informieren. Dies umfasst insbesondere die Information in Bezug auf wichtige Indikatoren der Versorgungssicherheit wie beispielsweise der Energieverbrauch und die Energieproduktion. Damit erhalten die Bevölkerung und die Wirtschaft aktuelle Informationen über die Situation der Energieversorgung der Schweiz im Allgemeinen wie auch über die laufende Transformation in der Energieversorgung. In Bezug auf die Versorgungssicherheit kann die Bevölkerung und die Wirtschaft so hinsichtlich notwendiger Energiesparmassnahmen sensibilisiert werden. Um dieser Informationsaufgabe gerecht werden zu können, muss das BFE über einen umfassenden Zugang zu den entsprechenden Daten verfügen. Eine gute Datengrundlage ist zudem insbesondere auch in Krisensituationen bzw. zu derer frühzeitigen Erkennung wichtig. Sie erlaubt es Bundesrat und Bundesverwaltung, die Versorgungslage, die Wirkung der ergriffenen Massnahmen und einen allfälligen zusätzlichen Handlungsbedarf fundiert abzuschätzen und die Wirkung der Bemühungen der Bevölkerung und der Wirtschaft darzustellen. Heute bestehen für