Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/52: Änderungen des Stromversorgungsgesetzes (Stromreserve) · 31 Seiten
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Übersicht
Die bisher von Bundesrat und Parlament beschlossenen Massnahmen zur Stärkung der Stromversorgungssicherheit der Schweiz sind wichtig, aber reichen nicht aus. Insbesondere für die Wintermonate ist es mit Blick auf die Risiken in der Stromversorgung wesentlich, dass bei Bedarf zusätzliche Energie bereitgestellt werden kann. Dies soll mit der Errichtung von thermischen Kraftwerken als Teil der Stromreserve ermöglicht werden.
Ausgangslage
Der Bundesrat hat dem Parlament am 18. Juni 2021 mit dem Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien Massnahmen zur Stärkung der Stromversorgungssicherheit der Schweiz unterbreitet. Ein wichtiges Element ist die Errichtung einer Stromreserve zur Absicherung gegen ausserordentliche Situationen wie kritische Versorgungsengpässe oder -ausfälle. Die gesetzliche Grundlage dafür wurde vom National- und Ständerat angenommen. Der Bundesrat geht davon aus, dass das Parlament das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien bis zur Herbstsession 2023 in der Schlussabstimmung annehmen wird.
Die gesetzliche Grundlage, welche das Parlament voraussichtlich beschliesst, sieht eine Stromreserve vor, welche sich aus Speicherwasserkraftwerken, Speichern und Verbrauchssenkungen speist. Aufgrund der Erfahrungen aus dem vergangenen Winter und der zu erwartenden Entwicklungen auf europäischer und globaler Ebene ist der Bundesrat der Ansicht, dass diese Reserveelemente mit thermischen Kraftwerken ergänzt werden müssen.
Inhalt der Vorlage
Um die Stromversorgungssicherheit zu stärken, soll die Schweiz über eine Stromreserve verfügen. Diese soll gebildet werden aus einer Wasserkraftreserve, Reservekraftwerken, Notstromgruppen, Wärme-Kraft-Koppelungsanlagen (WKK-Anlagen), Speichern und allenfalls Endverbrauchern mit einer Bereitschaft zur Reduktion ihrer Nachfrage. Die Stromreserve ist eine Absicherung gegen ausserordentliche Situationen bei der Stromversorgung wie etwa kritische Strommarkt- oder Netzsituationen. Der Einsatz der Stromreserve für den Strommarkt ist ausgeschlossen. Die Stromreserve kann jedoch ausnahmsweise auch vorzeitig eingesetzt werden, um einen künftigen Strommangel abzuwenden, indem der Wasserkraftreserve zusätzliche Energie zugeführt wird.
Die Reservekraftwerke müssen mit mindestens zwei verschiedenen Energieträgern (z. B. Gas und Öl) betreibbar sein, um auch bei einem gleichzeitigen Versorgungsengpass beim Strom und beim Gas oder Öl die notwendige Redundanz sicherzustellen. Zudem müssen die Kraftwerke so betrieben werden, dass sie die Treibhausgasbilanz gesamthaft nicht belasten.
Ein weiteres Element der Vorlage ist die Einführung von Investitionsbeiträgen für WKK-Anlagen im Energiegesetz. Durch die zusätzliche Stromproduktion von WKK-