Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/52: Änderungen des Stromversorgungsgesetzes (Stromreserve) · 31 Seiten
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die Einnahmen aus der CO2-Abgabe, da ein Teil rückerstattet wird. Die Verwendung der CO2-Abgabe ist allerdings zweckgebunden: Mit einer tieferen Einnahme der CO2- Abgabe werden die Ausgaben (Rückverteilung sowie Subventionen ans Gebäudeprogramm) im selben Umfang reduziert.
Die neue EnG-Bestimmung zur Information der Öffentlichkeit über die aktuelle Energieversorgung kann im Rahmen der bestehenden finanziellen Mittel umgesetzt werden.
5.1.2 Auswirkungen auf den Netzzuschlagsfonds und weitere Auswirkungen
Die zusätzliche Förderung von WKK-Anlagen wird aus dem Netzzuschlag zur Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien von 2,3 Rp./kWh finanziert. Die Finanzierung der Förderung von WKK-Anlagen beansprucht 0,04 Rp./kWh. Der Netzzuschlag wird nicht erhöht. Der zusätzliche personelle Aufwand kann mit den bestehenden Ressourcen abgedeckt werden.
5.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete
Die Reservekraftwerke haben insbesondere Auswirkungen auf Raum und Umwelt. Somit ergibt sich bei den Kantonen und Gemeinden, auf deren Territorium die Reservekraftwerke zu stehen kommen, eine besondere Betroffenheit. Der Bund ist mit den Kantonen und den Gemeinden im Gespräch oder wird diese Kontakte noch aufnehmen. In finanzieller und personeller Hinsicht sind die Auswirkungen überschaubar; ein Teil kann über bestehende Gebührenordnungen abgedeckt werden. In den Gemeinwesen mit Reservekraftwerkstandorten fällt indes kurzfristig ein zusätzlicher Arbeitsaufwand bei den Behörden an.
Da geförderte WKK-Anlagen nur in einem neuen, raumplanerisch ausgewiesenen oder bestehenden Wärmeverbund unterstützt werden dürfen, wird der Mehraufwand für Gemeinden vernachlässigbar sein.
Der Betrieb des Energiedashboards ermöglicht auch den Kantonen und Gemeinden eine bessere Informationsgrundlage im Hinblick auf ihre laufenden Aufgaben als auch in Krisenzeiten.
5.3 Auswirkungen auf Endverbraucherinnen und Endverbraucher (im Speziellen Haushalte und Grossverbraucher)
Die Kostenschätzungen für 2023 bis April 2026 gehen für bestehende Reservekraftwerke inkl. Notstromgruppen von insgesamt rund 790 Millionen Franken aus. Dies entspricht einer Erhöhung des Netznutzungsentgelts um