Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/30: Nationales mobiles Sicherheitskommunikationssystem (MSK) · 38 Seiten

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Nationales mobiles Sicherheitskommunikationssystem (MSK)

Bericht über das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens

Rechtsform einer Projektgesellschaft (Institution, wie z.B. MSK AG) resp. einer später Betriebsgesellschaft (extern) sind zu gegebener Zeit zu klären. Zudem ist zu klären, was im BZG zu regeln und was Sache der FDV ist (Frequenzspektren, National Roaming, Priorisierung der Mobilfunknetze, Stromversorgungssicherheit von kommerziellen Mobilfunknetzen etc.). Der Staatsvertrag mit dem Fürstentum Liechtenstein ist hinsichtlich MSK zu erneuern.

Grobübersicht Resultat: Rechtliche Aspekte: Vernehmlassungsvorlage BZG Wer Ja Ja, aber Nein, aber Nein Verzicht Total Kantone 3 2 6 1526

Parteien 22

Gemeinden,

Dachverbände 33

Städte, Berggebiete Dachverbände 11

Wirtschaft Weitere 3 1 2428

Total 0 6 3 7 4460

Rechtliche Aspekte: Vernehmlassungsvorlage BZG

Gesamtwürdigung Anzahl Teilnehmer/-in Ja: 0

Vorbehaltlose Zustimmung

Ja, aber:

Grundsätzliche Zustim- Kantone: BE, SG, ZG

mung (bzw. keine grund-6

PTI, SBB, VÖV

sätzliche Ablehnung) mit

Änderungsanträgen

Nein, aber:

Kantone: FR, GE

Grundsätzliche Ablehnung3

Privatim

mit Änderungsanträgen

Nein:

Kantone: LU, NE, SO, TI, VD, VS

Vollumfängliche Ableh-7

economiesuisse

nung

Verzicht:

Keine konkrete inhaltliche 44 Restliche Teilnehmende

Stellungnahme zu diesem

Thema

Total60

3 Stellungnahmen zur Vernehmlassungsvorlage (Gesetzesentwurf)